
Landesqualifizierung für Behörden und Dienststellen
Wie kann ich jemanden aus dieser Maßnahme einstellen?
Die Bedarfe werden jedes Jahr landesweit durch die Ministerien bzw. obersten Landesbehörden im jeweiligen Geschäftsbereich abgefragt. Diese erfolgt meistens im Sommer.
Das Ministerim des Innern stellet daraufhin den infrage kommenden Behörden und Dienststellen die Informationen über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können und sollen Vorstellungstermine vereinbart werden.
Die letztliche Zuweisung erfolgt durch das Ministerium des Innern in Abstimmung mit allen Ressorts. Eine Übernahme ist jedes Jahr ab Mai möglich.
Die Arbeitsverträge werden von den jeweiligen Dienststellen direkt mit den Teillnehmerinnen und Teilnehmern geschlossen. Die Einstellung hat unbefristet zu erfolgen.
Kann ich im Rahmen der Einstellung finanzielle Fördermittel beantragen?
Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, zum Beispiel in Form von Eingliederungszuschüssen oder Zuschüssen zur Einrichtung von Arbeitsplätzen und -stätten. Teilweise muss ein Antrag bereits vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgen.
Aktuelle Informationen dazu finden Sie u.a. bei den Inklusionsämtern der beiden Landschaftsverbände LVR und LWL sowie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestelle (BIH):
Für welche Arbeiten kommen die Teilnehmernnen und Teilnehmer infrage?
Die erfolgreichen Teilnehmer sind nach der Landesqualifizierung vollwertige und gut ausgebildete Verwaltungsfachangestellte. Sie kommen damit grundsätzlich für jede Arbeit infrage, die ihre Behinderung oder Beeinträchtigung nicht grundlegend erschwert oder unmöglich macht.
Eine Einschätzung dazu können die beiden Berufsförderungswerke ebenso abgeben wie die Teilnehmer/innen selbst im Rahmen der Vorstellungsgespräche.
Die bisherige Erfahrung der letzten mehr als 20 Jahre zeigt: Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Landesqualifizierung leisten oftmals mehr, als ihnen vorher zugetraut wurde.
Wen kann ich bei Fragen ansprechen?
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Reha-Träger oder direkt an das für Sie zuständige Berufsförderungswerk:
- bei Sehbehinderungen/-beeinträchtigungen:
Berufsförderungswerk Düren
Karl-Arnold-Str. 132-134
52349 Düren
www.bfw-dueren.de
Telefon: 02421 598-100
E-Mail: info[at]bfw-dueren.de
- bei den übrigen Behinderungen/Beeinträchtigungen:
Berufsförderungswerk Oberhausen
Bebelstraße 56
46049 Oberhausen
www.bfw-oberhausen.de
Telefon: 0208 85 88-0
E-Mail: info[at]bfw-oberhausen.de
Fragen zum Verfahren können Sie an das Ministerium des Innern richten. Zuständig im Referat 21 ist Frau Sabrina Paukstat.
Ministerium des Innern
Friedrichstr. 62 - 80
40217 Düsseldorf
www.im.nrw.de
Telefon: 0211 871 2209 (Frau Paukstat)
E-Mail: referat21-4[at]im.nrw.de
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