Inhaltsseite Verwaltungsaufbau Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist in erster Linie Sache der Länder. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben darüber hinaus das Recht zur Selbstverwaltung.
Inhaltsseite Fortbildung Von Fachfortbildungen über Symposien bis hin zu IT-Seminaren: das Fortbildungsangebot des Landes NRW.
Inhaltsseite Das Gremium für besondere Fälle Der Landespersonalausschuss entscheidet über Ausnahmen von der normalen beruflichen Entwicklung – Informationen für Beamtinnen und Beamte und solche, die es werden wollen.
Inhaltsseite Rechtsgrundlagen & Aufgaben Rechtsgrundlage für die Einrichtung sowie die Aufgaben des LPA sind die §§ 94 - 102 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG). Diese legen z.B. fest, wer Mitglied ist und welche Aufgaben das Gremium wahrnehmen soll.
Inhaltsseite Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
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