Sie sind verbeamtet und arbeiten im Bereich der Vermessungstechnik im gehobenen vermessungstechnischen Dienst (Laufbahngruppe 2.1)? Lesen Sie hier alles über Ihre Aufstiegsmöglichkeiten in den höheren vermessungstechnischen Dienst. (Laufbahngruppe 2.2)
Voraussetzungen
- Die Beamtin oder der Beamte kommt für die berufliche Entwicklung in das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 nach seiner Eignung, Leistung und Befähigung in besonderer Weise in Betracht. Diese Feststellung trifft der aktuelle Dienstherr der Beamtin oder des Beamten.
- Der Beamtin oder dem Beamten ist seit mindestens 2 Jahren ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 im 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des vermessungstechnischen Dienstes oder ein entsprechendes Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen. Dies ist vom aktuellen Dienstherrn der Beamtin oder des Beamten zu bescheinigen.
Qualifizierungsverfahren im Überblick
- Sie stellen über die zuständige Bezirksregierung einen formlosen Antrag auf Zulassung an das NRW-Innenministerium (Referat 36). Antragsschluss ist jeweils Ende August des Vorjahres.
- Das NRW-Innenministerium entscheidet über die Zulassung zur „modularen Qualifizierung“.
- Das NRW-Innenministerium legt die individuellen Qualifizierungsinhalte und den Zeitplan fest.
- Nachdem Sie die „modulare Qualifizierung“ erfolgreich absolviert haben, folgt eine zehnmonatige Erprobung in Aufgaben des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Leitungs- und Führungsaufgaben).
Qualifizierungsinhalte und -dauer
Unter Berücksichtigung der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung sind in der Regel folgende fachlichen Module abzuleisten:
- Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
- Ländliche Neuordnung
- Landesvermessung
Die fachliche Qualifizierung erfolgt in den Monaten Februar bis Juli. Daran schließt sich die 10-monatige Erprobungszeit an.
Merkblatt
Nähere Informationen können der Skizze über die „Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes durch modulare Qualifizierung (§ 30 VAPhvD)“ des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden.
Links
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2 - VAPV 2.2)
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO)
- Qualifizierungsverordnung - QualiVO LG2 allg. Verw.
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