SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Vorgezogene Bundestagswahl 2025

Bundestagplenum

Bundestagswahl 2025

Die nächste vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird am 23. Februar 2025 stattfinden.

Auf dieser Website erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

Weitere Informationen der Landeswahlleiterin dazu erhalten Sie auch auf unseren Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, WhatsApp und X).

Ergänzend weisen wir auf die Website der Bundeswahlleiterin hin: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

Schutz vor Desinformation

Die Gewährleistung und sichere Durchführung parlamentarischer Wahlen ist für einen demokratischen Staat von höchster Bedeutung. Die Neutralität der Wahlorgane und der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahlen sind Grundbedingung für das Vertrauen in die Wahlorganisation und das Wahlergebnis. Wahlen als Kernstück einer Demokratie müssen geschützt werden. Insbesondere muss die Demokratie vor hybriden Bedrohungen wie Desinformation geschützt werden.

Als Desinformation werden nachweislich falsche oder irreführende Informationen bezeichnet, die verbreitet werden, um die Öffentlichkeit zu beeinflussen oder zu täuschen. Desinformationen sind beispielsweise Fake News, Verschwörungstheorien oder politisch motivierte Propaganda. Sie können einem überall begegnen, wie auf Social Media, im Gespräch mit Freunden, auf Websites usw.. Wichtigstes Instrument gegen Desinformation sind sachliche und verlässliche Informationen.

Auch Sie können etwas gegen Desinformation tun:

  • Leiten Sie Inhalte nicht ungeprüft weiter
  • Informieren Sie sich aus zuverlässigen Quellen und gleichen Sie diese mit weiteren Quellen ab
  • Lassen Sie sich nicht von anderen manipulieren

Aktuelle Richtigstellungen zu Falschinformationen rund um die Bundestagswahl finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter Bundestagswahl 2025 - Fakten gegen Desinformation und im Bedarfsfall im Internetangebot der Landeswahlleiterin.

Weitere Informationen des Bundesministeriums des Innern zu hybriden Bedrohungen und Desinformation finden Sie hier.

Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat am 24. Januar 2025 über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden.

Die Landeslisten folgender Parteien wurden zugelassen:

Lfd. Nr.

Partei (Langbezeichnung)

Partei (Kurzbezeichnung)

1

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

2

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

3

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE

4

Freie Demokratische Partei

FDP

5

Alternative für Deutschland

AfD

6

Die Linke

Die Linke

7

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

Tierschutzpartei

8

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

9

Basisdemokratische Partei Deutschland

dieBasis

10

Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer

-

11

FREIE WÄHLER

FREIE WÄHLER

12

Volt Deutschland

Volt

13

Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

MLPD

14

Partei des Fortschritts

PdF

15

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

BÜNDNIS DEUTSCHLAND

16

Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit

BSW

17

MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit

MERA25

18

WerteUnion

WerteUnion

 

Unter dem folgenden Link „Zugelassene Landeslisten für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ finden Sie die öffentliche Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 30. Januar 2025 mit den zur Bundestagswahl 2025 zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern.

 

Wahlbeobachtung

Für das Wahlverfahren der Bundestagswahl gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Jede Person hat das Recht in einem oder mehreren Wahlräumen anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Dieses Recht erstreckt sich vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis in der Wahlnacht. Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachterin oder -beobachter ist nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Die öffentliche Kontrolle des Wahlverfahrens dient dem Schutz der Wahlrechtsgrundsätze.

Was darf ich als Wahlbeobachterin / Wahlbeobachter?

Erlaubt sind

  • Aufenthalt im Wahlraum/Auszählungsraum während der gesamten Zeit.
  • Beobachtung im Wahlraum im Sichtabstand (1-2 Meter Abstand zu Wahlvorstand/Wahltisch/Wahlurne - kein Anspruch auf Sichtbarkeit jeder Einzelheit).
  • Verfolgen der Entscheidungen des Wahlvorstandes.
  • Kurze Nachfragen oder sachliche Hinweise an den Wahlvorstand, wenn z.B. etwas akustisch nicht verstanden wurde.
  • Notizen, Führen eigener Strichlisten.

Nicht erlaubt sind

  • Störungen der Wahlhandlung, z.B. durch laute Geräusche, lautes Reden.
  • Beeinflussung von Wählerinnen/Wählern, z.B. durch Ansprechen, politische Diskussionen zwischen Wahlbeobachtenden, Tragen von Parteisymbolen.
  • Gefährdung des Wahlgeheimnisses, z.B. durch Fotografieren, Filmen, Einblick in Wahlkabine.
  • Einschüchterung z.B. durch falschen Anschein einer öffentlichen Funktion. 
  • Einsichtnahme, Fotografieren von Wahlunterlagen, z.B. Wählerverzeichnis, Ergebniszusammenstellung, Schnellmeldung, Niederschrift.
  • Abfrage von personenbezogenen Daten, z.B. wer bisher gewählt hat.
  • Eingreifen in Entscheidungen des Wahlvorstandes, Diskussionen mit dem Wahlvorstand, Hinterfragen der Entscheidungen.

Hinweis: 
Wahlfehler können durch schriftlichen Wahleinspruch beim Deutschen Bundestag innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag gerügt werden. 

Der Wahlvorstand 

  • trifft alle erforderlichen Entscheidungen in eigener Verantwortung.
  • sichert den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung und ermittelt das Wahlergebnis.
  • trifft Anordnungen, z.B. bei Überfüllung des Wahlraumes für einen geordneten Zutritt.
  • unterbindet Störungen: Bei gravierenden Störungen, die trotz Ermahnung nicht unterlassen werden, darf der Wahlvorstand störende Personen aus dem Wahlraum verweisen. Er ist dazu auch ohne Hinzuziehung von Ordnungskräften oder Polizei befugt.

Hinweis: Wahlbehinderungen sind nach § 107 StGB strafbar.

Informationsvideos mit Erklärungen der Bundeswahlleiterin zum Ablauf des Wahltages sowie der Stimmenzählung und Dokumentation finden Sie hier:

Landeswahlausschuss für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin als Vorsitzende sowie sechs von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende und zwei Richterinnen beziehungsweise Richtern des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, für die jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter vorgesehen sind.

Für die Auswahl der sechs Beisitzenden im Landeswahlausschuss war das erzielte Stimmergebnis der Parteien bei der Bundestagswahl 2021 im Land Nordrhein-Westfalen ausschlaggebend. Die Beisitzenden wurden daraufhin auf Vorschlag der jeweiligen Parteien von der Landeswahlleiterin berufen.

Der Landeswahlausschuss tritt an folgenden Terminen im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen:

Zulassungssitzung des Landeswahlausschusses am 24. Januar 2025, 10.30 Uhr

Der Landeswahlausschuss hat gemäß § 28 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i. V. m. § 41 Bundeswahlordnung (BWO) über die Zulassung der Landeslisten zu entscheiden.

Beschwerdesitzung des Landeswahlausschusses am 30. Januar 2025, 10.30 Uhr  

Der Landeswahlausschuss hat gemäß § 26 Absatz 2 Satz 5 BWG über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen zu entscheiden.

Feststellungssitzung des Landeswahlausschusses am 11. März 2025, 14.00 Uhr

Der Landeswahlausschuss stellt nach § 42 Absatz 1 BWG fest, wieviel Stimmen im Land Nordrhein-Westfalen für die einzelnen Landeslisten abgegeben worden sind und stellt nach § 42 Absatz 2 BWG vorläufig fest, welche Bewerber gewählt sind.

Der Landeswahlausschuss zur Bundestagwahl 2025 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Vorsitzende /

Landeswahlleiterin

Monika Wißmann

Stellvertretende Landeswahlleiterin

Judith Baginski

Beisitzerin

Sandra Kaiser (SPD)

Stellvertretung

Romina Eggert (SPD)

Beisitzerin

Ruth Meiß (SPD)

Stellvertretung

Irina Kögel (SPD)

Beisitzer

Christian Post (CDU)

Stellvertretung

Kirsten Müller-Sander (CDU)

Beisitzer

Roland Rochlitzer (CDU)

Stellvertretung

Thomas Frank (CDU)

Beisitzer

Raoul Roßbach (GRÜNE)

Stellvertretung

Anja von Marenholtz (GRÜNE)

Beisitzer

Raphael Landua (FDP)

Stellvertretung

Thorsten Anders (FDP)

Beisitzer

Martin Seeger (OVG)

Stellvertretung

Thomas Linßen (OVG)

Beisitzer

Dr. Stefan Przygode (OVG)

Stellvertretung

Dr. Andreas Merschmeier (OVG)