SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Vorgezogene Bundestagswahl 2025

Bundestagplenum

Bundestagswahl 2025

Die nächste vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird - vorbehaltlich einer amtlichen Veröffentlichung - am 23. Februar 2025 stattfinden.

Auf dieser Website erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

Ergänzend weisen wir auf die Website der Bundeswahlleiterin hin: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

Informationen für Parteien

Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl erlässt das BMI eine Verordnung, die bestimmte wahlrechtliche Fristen verkürzt.
Erst zu diesem Zeitpunkt und nach Feststellung des Wahltages kann die Wahlbekanntmachung nach § 32 BWO – Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten – erfolgen.

Die Bundeswahlleiterin hat mit einem Schreiben vom 11.11.2024 die Parteien über die Verfahrensweise für den Fall der Auflösung des Deutschen Bundestages informiert.
Hier wird u.a. darauf hingewiesen, dass die Zahl der Unterstützungsunterschriften nicht reduziert wird. Für Nordrhein-Westfalen sind somit 200 Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 Unterstützungsunterschriften für eine Landesliste beizubringen.

Zwischenzeitlich liegt der Referentenentwurf der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (§ 52 Absatz 3 Bundeswahlgesetz) vor, der hier eingesehen werden kann.
Die Verordnung soll am Tag der Auflösung des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden.
Soweit die Veröffentlichung wie dort vermerkt erfolgt, müssten Wahlvorschläge ausgehend vom angekündigten Termin der Bundestagswahl 23. Februar 2025 bis zum

                                               34. Tag vor der Wahl / 18:00 Uhr ( = 20. Januar 2025 / 18:00 Uhr)

bei der Landeswahlleiterin und Kreiswahlleiter(inne)n eingehen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich als Parteivertreterin oder Parteivertreter gerne per Mail an landeswahlleiterin[at]im.nrw.de (landeswahlleiterin[at]im[dot]nrw[dot]de) bzw. für Kreiswahlvorschläge an die zuständige Kreiswahlleiter/in.

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025 gesucht Demokratie heißt mitmachen!

„Demokratie heißt mitmachen!“, so wirbt Landeswahlleiterin Monika Wißmann um Wahlhelfende für die vorgezogene Bundestagswahl.

Die Bundestagswahl ist für den 23. Februar 2025 angekündigt. An diesem Sonntag werden in Nordrhein-Westfalen rund 110.000 Wahlhelfende im Einsatz sein. Sie sorgen dafür, dass die rund 13 Millionen Wahlberechtigten im bevölkerungsreichsten Bundesland ihr Wahlrecht frei und geheim in einem wohnortnahen Wahlraum ausüben können. Nach Schließung der Wahlräume zählen sie die Stimmen ab 18.00 Uhr öffentlich aus. Sie sind Garanten für die korrekte Ermittlung und Weitergabe des Ergebnisses ihres Wahlbezirks.

„Wahlen sind eine Veranstaltung des Volkes. Daher sitzen in den Wahlvorständen die Wahlberechtigten selbst. Ich freue mich sehr über die vielen Wählerinnen und Wähler, die dieses Ehrenamt bei einer Wahl übernehmen und bedanke mich schon jetzt bei all denen, die sich immer wieder dazu bereit erklären. Wir brauchen aber auch neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Melden Sie sich deshalb jetzt bei Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt und erklären Sie Ihre Bereitschaft, bei der Bundestagswahl am 23. Februar mitzuhelfen.“

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten vorher eine Schulung und werden am Wahlsonntag von erfahrenen Wahlvorständen unterstützt. Der Einsatz ist ehrenamtlich, man bekommt jedoch ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

Landeswahlleiterin Monika Wißmann betont: „Die Wahlhelfenden wissen, dass Sie zum guten Gelingen der Bundestagswahl beitragen. Ihr Engagement zählt. Sie gestalten Demokratie.“

Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlen.nrw und in den Internetangeboten der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.