SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Vorgezogene Bundestagswahl 2025

Bundestagplenum

Bundestagswahl 2025

Die nächste vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird am 23. Februar 2025 stattfinden.

Auf dieser Website erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

Ergänzend weisen wir auf die Website der Bundeswahlleiterin hin: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

Informationen für Parteien

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident den Bundestag aufgelöst und mit Anordnung den 23. Februar 2025 als Wahltermin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages bestimmt. Im Nachgang dazu hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat  mit Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (§ 52 Absatz 3 Bundeswahlgesetz) vom 27. Dezember 2024 bestimmte wahlrechtliche Fristen verkürzt.

 

Die Bundeswahlleiterin hatte bereits mit einem Schreiben vom 11.11.2024 die Parteien über die Verfahrensweise für den Fall der Auflösung des Deutschen Bundestages informiert.

Hier wurde u.a. darauf hingewiesen, dass die Zahl der Unterstützungsunterschriften nicht reduziert wird. Für Nordrhein-Westfalen sind somit 200 Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 Unterstützungsunterschriften für eine Landesliste beizubringen. Die nach § 32 der Bundeswahlordnung vorgesehene Wahlbekanntmachung, Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten finden Sie an der Seite unter „Mitteilungen der Landeswahlleiterin“.

 

Wahlvorschläge müssen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bis zum

 

         34. Tag vor der Wahl / 18:00 Uhr ( = 20. Januar 2025 / 18:00 Uhr)

 

bei der Landeswahlleiterin und Kreiswahlleiter(inne)n eingehen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich als Parteivertreterin oder Parteivertreter gerne per Mail an landeswahlleiterin[at]im.nrw.de (landeswahlleiterin[at]im[dot]nrw[dot]de) bzw. für Kreiswahlvorschläge an die zuständige Kreiswahlleiter/in.“

Wählen aus dem Ausland

Sie wohnen im Ausland und möchten am 23. Februar 2025 ihr Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausüben?

Sie wohnen grundsätzlich in Deutschland, sind aber vorübergehend über den Wahltag im Ausland und möchten an der Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 teilnehmen?

Dann sollten Sie wie folgt vorgehen:

Als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ohne Wohnsitz im Inland sollten Sie so früh wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie zuletzt gewohnt haben. Sollten Sie in den vergangenen 25 Jahren nicht länger als 3 Monate in Deutschland gelebt haben, ist die Gemeinde zuständig, zu der Sie eine persönliche Verbundenheit haben, z.B.  aufgrund Ihrer familiären Herkunft oder Ihrer Berufstätigkeit.

Für die Antragstellung verwenden Sie Formulare, die Sie von der Internetseite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html) herunterladen oder bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung auf Anfrage bekommen können. Informieren Sie sich auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin über die für Sie geltenden Voraussetzungen für eine Eintragung ins Wählerverzeichnis und die von Ihnen beizufügenden Unterlagen.

Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag spätestens am 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland vorliegen muss. Wenn Sie in den vergangenen 25 Jahren mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, können Sie Ihren Antrag elektronisch stellen. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland länger zurückliegt oder Sie nie in Deutschland gelebt haben, müssen Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.

Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt zugleich als Antrag auf Briefwahl. Die Gemeinde versendet die Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse, falls Sie im außereuropäischen Ausland leben per Luftpost.  Da die Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl erst im Februar versandt werden können, sollten Sie prüfen, ob Sie zur Beschleunigung eine besondere Versendungsform wählen (Expressversand, privater Kurierdienst etc.) und dies mit der Gemeinde absprechen. Die Kosten dafür tragen Sie selbst.

Gegebenenfalls können die Briefwahlunterlagen über den Kurierdienst des Auswärtigen Amts an die für Sie zuständige Auslandsvertretung versandt und auch zurückgeschickt werden. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Auslandsvertretung, ob dies möglich ist und regeln mit ihr das Verfahren der Lagerung und Übergabe bzw. Weiterleitung der Sendungen. Grundsatz ist die persönliche Abholung der Unterlagen durch die Wahlberechtigten. Die Kosten für die Weiterleitung tragen Sie selbst. Eine Haftung für die Mitbenutzung des Kurierwegs und die Weiterleitung der Unterlagen sowie den rechtzeitigen Eingang der Briefe übernimmt das Auswärtige Amt nicht. Klären Sie auch rechtzeitig mit Ihrer Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs. Unter Umständen kann dieser länger dauern als andere Versandformen. Um die Wahlbriefe rechtzeitig zu den Wahlämtern in Deutschland weiterleiten zu können, müssen sie im Rücklauf spätestens am 17. Februar 2025 in der Kurierstelle des Auswärtigen Amts vorliegen.

Wenn Sie eine Übersendung an eine Auslandsvertretung wünschen, weisen Sie Ihr Wahlamt darauf hin, dass die Wahlunterlagen in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag versandt werden müssen, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort)
Kurstraße 36
10117 Berlin.

Sollen die Wahlunterlagen weitergeleitet werden, lassen Sie der Auslandsvertretung zu diesem Zweck einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag zukommen.

Wenn Sie nur vorübergehend im Ausland sind aber noch in einer deutschen Gemeinde mit Wohnsitz gemeldet sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie sollten dann aber frühzeitig Kontakt mit der Gemeinde aufnehmen, damit Ihnen die Wahlbenachrichtigung und die Briefwahlunterlagen an eine von Ihnen genannte Auslandsadresse übermittelt werden. Für die Versandwege gilt das zuvor Gesagte.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025 gesucht Demokratie heißt mitmachen!

„Demokratie heißt mitmachen!“, so wirbt Landeswahlleiterin Monika Wißmann um Wahlhelfende für die vorgezogene Bundestagswahl.

Die Bundestagswahl ist für den 23. Februar 2025 angekündigt. An diesem Sonntag werden in Nordrhein-Westfalen rund 110.000 Wahlhelfende im Einsatz sein. Sie sorgen dafür, dass die rund 13 Millionen Wahlberechtigten im bevölkerungsreichsten Bundesland ihr Wahlrecht frei und geheim in einem wohnortnahen Wahlraum ausüben können. Nach Schließung der Wahlräume zählen sie die Stimmen ab 18.00 Uhr öffentlich aus. Sie sind Garanten für die korrekte Ermittlung und Weitergabe des Ergebnisses ihres Wahlbezirks.

„Wahlen sind eine Veranstaltung des Volkes. Daher sitzen in den Wahlvorständen die Wahlberechtigten selbst. Ich freue mich sehr über die vielen Wählerinnen und Wähler, die dieses Ehrenamt bei einer Wahl übernehmen und bedanke mich schon jetzt bei all denen, die sich immer wieder dazu bereit erklären. Wir brauchen aber auch neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Melden Sie sich deshalb jetzt bei Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt und erklären Sie Ihre Bereitschaft, bei der Bundestagswahl am 23. Februar mitzuhelfen.“

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten vorher eine Schulung und werden am Wahlsonntag von erfahrenen Wahlvorständen unterstützt. Der Einsatz ist ehrenamtlich, man bekommt jedoch ein sogenanntes Erfrischungsgeld.

Landeswahlleiterin Monika Wißmann betont: „Die Wahlhelfenden wissen, dass Sie zum guten Gelingen der Bundestagswahl beitragen. Ihr Engagement zählt. Sie gestalten Demokratie.“

Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelfende am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder ihren sonstigen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehaben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlen.nrw und in den Internetangeboten der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Landeswahlausschuss für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages

Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin als Vorsitzende sowie sechs von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende und zwei Richterinnen beziehungsweise Richtern des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, für die jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter vorgesehen sind.

Für die Auswahl der sechs Beisitzenden im Landeswahlausschuss war das erzielte Stimmergebnis der Parteien bei der Bundestagswahl 2021 im Land Nordrhein-Westfalen ausschlaggebend. Die Beisitzenden wurden daraufhin auf Vorschlag der jeweiligen Parteien von der Landeswahlleiterin berufen.

Der Landeswahlausschuss tritt an folgenden Terminen im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen:

Zulassungssitzung des Landeswahlausschusses am 24. Januar 2025, 10.30 Uhr

Der Landeswahlausschuss hat gemäß § 28 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) i. V. m. § 41 Bundeswahlordnung (BWO) über die Zulassung der Landeslisten zu entscheiden.

Beschwerdesitzung des Landeswahlausschusses am 30. Januar 2025, 10.30 Uhr  

Der Landeswahlausschuss hat gemäß § 26 Absatz 2 Satz 5 BWG über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen zu entscheiden.

Feststellungssitzung des Landeswahlausschusses am 11. März 2025, 14.00 Uhr

Der Landeswahlausschuss stellt nach § 42 Absatz 1 BWG fest, wieviel Stimmen im Land Nordrhein-Westfalen für die einzelnen Landeslisten abgegeben worden sind und stellt nach § 42 Absatz 2 BWG vorläufig fest, welche Bewerber gewählt sind.

Der Landeswahlausschuss zur Bundestagwahl 2025 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Vorsitzende /

Landeswahlleiterin

Monika Wißmann

Stellvertretende Landeswahlleiterin

Judith Baginski

Beisitzerin

Sandra Kaiser (SPD)

Stellvertretung

Romina Eggert (SPD)

Beisitzerin

Ruth Meiß (SPD)

Stellvertretung

Irina Kögel (SPD)

Beisitzer

Christian Post (CDU)

Stellvertretung

Kirsten Müller-Sander (CDU)

Beisitzer

Roland Rochlitzer (CDU)

Stellvertretung

Thomas Frank (CDU)

Beisitzer

Raoul Roßbach (GRÜNE)

Stellvertretung

Anja von Marenholtz (GRÜNE)

Beisitzer

Raphael Landua (FDP)

Stellvertretung

Thorsten Anders (FDP)

Beisitzer

Martin Seeger (OVG)

Stellvertretung

Thomas Linßen (OVG)

Beisitzer

Dr. Stefan Przygode (OVG)

Stellvertretung

Dr. Andreas Merschmeier (OVG)