Sitz/Verbreitung
Sitz in Berlin, Verbreitung deutschlandweit
Gründung/Bestehen
Antikapitalistische Linke (AKL): 2006
Kommunistische Plattform (KPF): 1989
Sozialistische Linke (SL): 2006
linksjugend [‘solid]: 2007
Veröffentlichungen
Antikapitalistische Linke (AKL): Bulletin „aufmüpfig konsequent links“ [AKL]
Kommunistische Plattform (KPF): Mitteilungen der Kommunistischen Plattform (monatlich)
Sozialistische Linke (SL): „realistisch und radikal“ (erscheint unregelmäßig)
linksjugend [‘solid]: regelmäßige Berichterstattung in der Tageszeitung junge Welt (jW), Web-Angebote und Auftritte in den sozialen Medien
Kurzportrait/Ziele
Gemeinsam ist – in unterschiedlicher dogmatischer Schärfe – den genannten Zusammenschlüssen, dass nicht nur das Ziel, das „kapitalistische System“ in der Bundesrepublik Deutschland zu überwinden, sondern das Streben nach einer sozialistischen Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung in Deutschland, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren ist.
Finanzierung
Mittel der Partei DIE LINKE und Spenden
Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit
Die Partei DIE LINKE verfolgt keine Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie lässt allerdings innerparteiliche Zusammenschlüsse zu, bei denen entweder Anhaltspunkte für eine linksextremistische Bestrebung vorliegen oder zumindest den Verdacht begründen. Der Verfassungsschutz NRW beobachtet daher nicht die Partei DIE LINKE als Ganzes, sondern nur die linksextremistischen beziehungsweise die im Verdacht einer linksextremistischen Bestrebung stehenden Zusammenschlüsse innerhalb der Partei DIE LINKE. Dies sind die Antikapitalistische Linke (AKL), die Kommunistische Plattform (KPF), die Sozialistische Linke (SL) und die linksjugend [‘solid]. Gemeinsam ist den genannten Zusammenschlüssen, dass sie – in unterschiedlicher dogmatischer Schärfe – das von ihnen so bezeichnete „kapitalistische System“ in der Bundesrepublik Deutschland zugunsten einer sozialistischen Gesellschaftsordnung überwinden wollen. Dies ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar.
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