SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Extremistischer Salafismus

Sitz/Verbreitung

Alle Regionen Nordrhein-Westfalens, Schwerpunkte sind Ballungsräume im Rhein-Ruhr-Gebiet: Bonn, Köln, Düren, Aachen, Wuppertal, Düsseldorf, Mönchengladbach, das Ruhrgebiet mit den Ballungsräumen um Dortmund, Essen und Duisburg, aber auch Ostwestfalen-Lippe

Vielfach überregionale Vernetzung

Gründung/Bestehen

Ursprung extremistisch-salafistischer Bestrebungen: Historische islamisch-sunnitische Strömungen vor allem Saudi-Arabiens und Ägyptens. Die ideologischen Grundlagen basieren in großen Teilen auf dem sogenannten Wahhabismus. 
Ursprung jihadistischer Bestrebungen: Mujahidin-Bewegung der 1980er-Jahre in
Afghanistan

In Nordrhein-Westfalen: Ab etwa 2003 erste gezielte deutschsprachige Aktivitäten

Veröffentlichungen

Die Verbreitung der Ideologie erfolgt vor allem über die sozialen Medien. Die Prediger verfügen virtuell und realweltlich über eine große Reichweite, sind deutschlandweit aktiv und treten teilweise auch in Moscheen und Eventhallen auf.

Kurzportrait/Ziele

Der extremistische Salafismus teilt sich ideologisch in eine politische und eine gewaltorientierte/ jihadistische Strömung auf.

Salafisten vertreten eine anti-demokratische und damit verfassungsfeindliche Ideologie. Diese basiert auf religiösen Versatzstücken, die der islamischen Religion entlehnt sind. Salafisten streben die Errichtung eines vermeintlich „authentisch-islamischen“ Staatssystems an.

Politische Salafisten versuchen diese Ziele durch Missionierungsarbeit und den Aufbau von gesellschaftlichen Strukturen zu erreichen, die die Bildung einer Parallelgesellschaft fördern.

Gewaltorientierte Salafisten, die auch als Jihadisten bezeichnet werden, stellen den Jihad im Sinne eines bewaffneten militärischen Kampfes in den Mittelpunkt ihrer Ideologie. Sie wollen ihre Vision eines islamischen Staatswesens mit Waffengewalt umsetzen. 

Der Übergang zwischen politischen und gewaltorientierten Salafisten ist fließend.

Finanzierung

Spenden aus dem In- und Ausland, wirtschaftliche Betätigung durch den Verkauf von szenetypischen Produkten, Angebot von Pilgerreisen, Kriminalität

Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit

Anhänger der extremistischen salafistischen Szene verstehen die islamische Religion als Ideologie und die Scharia als gottgegebenes Ordnungs- und Herrschaftssystem. Dieser Ideologie folgend wird Demokratie als „falsche Religion“ und die Teilnahme an Wahlen als „Götzendienst“ angesehen.

Extremistische Salafisten folgen damit dem Prinzip der „göttlichen Souveränität“. Die Gesetzgebung kann demnach nur von Gott ausgehen und niemals von einem von Menschen gewählten Gesetzgeber gemacht werden. Der extremistische Salafismus widerspricht aus diesem Grund dem Prinzip der „Volkssouveränität“ und dadurch der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Die ablehnende und offen feindselige Haltung gegenüber der Gesellschaft und die teilweise hohe Gewaltaffinität führen zu einem großen Konfliktpotenzial, das das friedliche Zusammenleben gefährdet. Von gewaltorientierten Salafisten geht eine tatsächliche Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland aus. Denn sie sind bereit, schwerste Gewalttaten und Anschläge zu verüben und schrecken auch vor vielfachem Mord nicht zurück. Extremistisch-salafistische Bestrebungen unterliegen deshalb nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 VSG NRW der nachrichtendienstlichen Beobachtung.