SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Subkulturell geprägter Rechtsextremismus

Sitz/Verbreitung

Landesweite Verteilung mit regionalen Schwerpunkten

Gründung/Bestehen

Ende der 1960er Jahre in Großbritannien; seit circa Ende der 1970er Jahre in anderen europäischen Staaten

Veröffentlichungen

Print-Publikationen, Soziale Medien, CDs und Streaming-Angebote und Online-Shops

Kurzportrait/Ziele

Der subkulturell geprägte Rechtsextremismus definiert sich hauptsächlich über eine spezifische Musik und den damit zusammenhängenden Lebensstil. Ziel ist es, eine rechtsextremistische Erlebniswelt mit gemeinsamen Freizeitaktivitäten wie Musikveranstaltungen zu schaffen. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten vertreten rassistische, fremdenfeindliche, nationalistische und antisemitische Positionen. Zudem befürworten sie rassistische Gewalt. Rechtsextremistische Skinheads bilden immer noch die wichtigste Subkultur im Rechtsextremismus. 

Äußerlichkeiten wie Dresscode oder Haarschnitt lassen heutzutage allerdings  kaum noch eine eindeutige Zuordnung zur rechtsextremistischen Skinhead-Szene zu. Einerseits gibt es weitgehend unpolitische Jugendliche, die ein vermeintlich Skinhead-typisches Aussehen zeigen, ohne dem rechtsextremistischen Teil der Szene anzugehören. Andererseits verlieren die altbekannten Erscheinungsbilder seit einigen Jahren immer mehr an Bedeutung. Insbesondere für den rechtsextremistischen Teil der Skinhead-Szene ist es im Alltag einfacher, nicht durch offensichtliches Tragen von einschlägig bekannten Zeichen oder Haarschnitten eine politische Zuordnung zu ermöglichen.

 

Finanzierung

Verkäufe von CDs und Merchandise-Artikeln, Organisation und Durchführung von Musikveranstaltungen

Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit

Subkulturell geprägte Rechtsextremisten vertreten rassistische, fremdenfeindliche, nationalistische und antisemitische Positionen gepaart mit einem hohen Gewaltpotenzial. Musik spielt hier eine herausragende Rolle zur Selbstvergewisserung, Politisierung und Rekrutierung der Szene. Bands, CDs und Konzerten gilt deshalb ein besonderes Interesse. Oftmals gehen gerade rechtsextremistische Musikveranstaltungen mit menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Liedtexten sowie gelegentlich mit offenen Bekenntnissen zum Nationalsozialismus, wie dem Zeigen des "Hitler-Grußes", einher. Der subkulturell geprägte Rechtsextremismus unterliegt deshalb nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW der nachrichtendienstlichen Beobachtung.