SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

HAMAS

Sitz/Verbreitung

Bundesweite Aktivitäten, auch in Nordrhein-Westfalen

Gründung/Bestehen

1987

Veröffentlichungen

Englisch- und arabischsprachiges Web-Angebot der HAMAS-Kernorganisation; arabisch- und teilweise deutschsprachige Veröffentlichungen der Sympathisantenszene in sozialen Netzwerken

Kurzportrait/Ziele

Die sunnitische HAMAS (arabisches Akronym für „Bewegung des islamischen Widerstandes“) hat sich aus dem palästinensischen Teil der Muslimbruderschaft entwickelt und ist seit Beginn der ersten Intifada im Jahr 1987 aktiv. Das vorrangige politische Ziel der HAMAS ist die von ihr so genannte „Befreiung Gesamtpalästinas“ und damit die Auflösung Israels als eigenständiger Staat. Im Jahr 2017 veröffentlichte die HAMAS ein neues Grundsatzdokument. Es stellt jedoch keine wesentliche Abweichung gegenüber der ursprünglichen HAMAS-Charta von 1987 dar. Allerdings zeigt die Organisation in dem neu verfassten Dokument die grundsätzliche Bereitschaft, einen palästinensischen Staat in den Grenzen von 1967 zu akzeptieren. Gleichzeitig wird jedoch an einer vollkommenen Befreiung Palästinas vom „Jordan bis zum Mittelmeer“ und am bewaffneten Widerstand festgehalten. Der Kampf der HAMAS richte sich in erster Linie gegen den Staat Israel, wobei dieser nicht namentlich genannt, sondern beispielsweise als „zionistische Entität“ oder ähnlich umschrieben wird. Mit dieser Verweigerung der Namensnennung soll die Nicht-Anerkennung des Staates Israel zum Ausdruck gebracht werden. Das Existenzrecht Israels wird damit nach wie vor negiert, auch wenn moderat auftretende HAMAS-Funktionäre eine Anerkennung unter bestimmten Bedingungen bei Verhandlungen in Aussicht gestellt haben. 

Die HAMAS setzt bei ihrem Kampf gegen Israel in erheblichem Umfang auf mi litärische und terroristische Mittel, die von Raketenbeschuss bis zu Selbstmordanschlägen reichen. 

Bisher hat die HAMAS militärische und terroristische Mittel jedoch nicht außerhalb der Konfliktregion Israel/Palästina eingesetzt. 

Seit 2001 befindet sich die HAMAS mitsamt ihrer militärischen Suborganisation, den Izz ad-Din al-Qassam-Brigaden, auf der durch den Rat der Europäischen Union erstellten EU-Terrorliste und unterliegt damit entsprechenden Sanktionen. Im November 2023 wurde die HAMAS in Deutschland durch das Bundesministerium des Innern verboten. 

Finanzierung

Humanitäre Vereine, die für die Bedürfnisse der Palästinenser Spenden sammeln,leiten diese – vermutlich auch wissentlich – über Strukturen der HAMAS weiter. Auch wenn der Verein Die Barmherzigen Hände sich 2024 nach seiner Nennung im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen selbst aufgelöst hat, ist davon auszugehen, dass entsprechende Spendensammlungen an anderer Stelle fortgesetzt werden.

Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit

Die HAMAS ist eine terroristische Organisation. Neben ihrem paramilitärischen Arm, den Izz ad-Din al-Qassam-Brigaden, verfügt sie über eine Partei-Organisation, ein soziales Hilfswerk sowie religiöse und karitative Organisationen. Sie ist für zahlreiche Attentate in Israel und Raketenangriffe auf israelisches Gebiet verantwortlich, bei denen zivile Ziele, nicht militärische, im Fokus stehen. Die Feindschaft gegenüber Israel wird begleitet von einem virulenten, vor allem anti-israelisch ausgerichteten Antisemitismus, der auch in der Charta der HAMAS deutlich zum Ausdruck kommt. 

Über die Befreiung Palästinas hinaus verfolgt die HAMAS das Ziel, einen „islamischen Staat“ in Palästina zu errichten. Dabei orientiert sie sich als palästinensischer Zweig der Muslimbruderschaft an deren islamistischer Ideologie. 

Diese Ideologie steht im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die terroristischen Aktivitäten gegen Israel gefährden auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland und die antisemitische Einstellung richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker. Die HAMAS unterliegt deshalb nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 VSG NRW der nachrichtendienstlichen Beobachtung.