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Kommunalwahlen

Kommunalwahl

Kommunalwahlen 2025

NRW Karte, Text Kommunalwahl 2025

Die Kommunalwahlen 2025 haben am 14. September 2025 stattgefunden; erforderliche Stichwahlen wurden am 28. September 2025 durchgeführt.

Eine Sonderseite der Landeswahlleiterin zu den Kommunalwahlen können Sie hier einsehen.

Generelles zu Kommunalwahlen

Die Wahl von Stadt-/Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, als auch die Wahl von (Ober-)Bürgermeister(inne)n und Landrät(inn)en, sowie die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr werden in Nordrhein-Westfalen zusammen an einem Tag für den gleichen Zeitraum durchgeführt. Ausnahmen davon ergeben sich dann, falls Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamte vorzeitig aus dem Amt scheiden.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Gemeinde- bzw. Stadtrat oder dem Kreistag - hat jede/r Wähler/in nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl, bei der jede/r Wähler/in ebenfalls nur eine Stimme hat. Letzteres gilt auch für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr.

(Ober-)Bürgermeister/in bzw. Landrat/rätin werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede/r Wähler/in eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer die Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt wählen will, muss für den Rat in dem betreffenden Stadtbezirk wahlberechtigt sein. Für die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr ist wahlberechtigt, wer in einer der Mitgliedskörperschaften des Regionalverbands wahlberechtigt ist.

Rechtsgrundlagen: Die Durchführung der Kommunalwahlen ist im Kommunalwahlgesetz und ergänzend in der Kommunalwahlordnung geregelt.

Die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 14. September 2025 sind hier abrufbar. In 21 kreisfreien Städten, 15 Kreisen und vielen kreisangehörigen Gemeinden finden am 28. September 2025 Stichwahlen für die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten statt. In Remscheid und im Kreis Lippe finden an diesem Tag außerdem in einigen Wahlbezirken Nachwahlen für die Vertretungswahl statt. Die Ergebnisse werden anschließend ebenfalls unter dem genannten Link abrufbar sein.