©Olivier Le Moal/ fotolia.com
Die Landeswahlleiterin für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen und ihre Stellvertretung werden von der Landesregierung auf unbestimmte Zeit ernannt.
Ihre Aufgaben sind unter anderem:
- Bildung der Landeswahlausschüsse für die Bundestags- und Europawahlen,
- Vorsitz in den Landeswahlausschüssen,
- Entscheidung über die Bestellung gemeinsamer Kreiswahlorgane für mehrere Wahlkreise anlässlich von Bundestags- und Landtagswahlen,
- Beschaffung von Formblättern und Vordrucken für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Überprüfung der Wahlbewerberinnen und -bewerber auf unzulässige Doppelkandidaturen anlässlich von Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Kontrolle der Entscheidungen des Landeswahlausschusses über die Zulassung von Landeslisten mit dem Recht der Beschwerde an den Bundeswahlausschuss bei Europa- und Bundestagswahlen,
- Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen,
- Festlegung der Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten und der Namen der ersten fünf bzw. zehn Bewerber jeder Liste auf den Stimmzetteln,
- Wahlhandlung beobachten und sich für Anfragen anderer Wahlorgane bereithalten,
- Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmenergebnisse im Land,
- Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Stimmenergebnisses der Landeslistenwahl durch den Landeswahlausschuss,
- Weiterleitung einer Ausfertigung der Niederschrift des Landeswahlausschusses und bei Bundestagswahlen auch einer Zusammenstellung des endgültigen Ergebnisses in den Wahlkreisen des Landes an den Bundeswahlleiter,
- Benachrichtigung der nach Landeslisten Gewählten,
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Land,
- Überprüfung der Wahl im Land auf ihre Ordnungsmäßigkeit mit dem Recht des Einspruchs im Wahlprüfungsverfahren,
- Bestimmung des Tages einer etwaigen Nach-, Wiederholungs- oder Ersatzwahl,
- Berufung von Listennachfolgerinnen und - nachfolgern bei Bundestags- und Landtagswahlen.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren und speichern, werden Ihre Einstellungen in einem permanenten Cookie in Ihrem Browser hinterlegt. Mit dem Speichern der Einstellungen stimmen Sie diesem Cookie zu.
Außerdem werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: