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FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Bundestagswahl 2025: Landeswahlausschuss lässt 18 Parteien zu

Die Landeswahlleiterin teilt mit:

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat heute über die Zulassung der Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschieden. „24 Parteien und politische Vereinigungen hatten eine Landesliste für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Davon wurden 18 Landeslisten zugelassen,“ teilte Landeswahlleiterin Monika Wißmann in Düsseldorf mit.

Die Landeslisten folgender Parteien wurden zugelassen:

Lfd. Nr. / Partei (Langbezeichnung) / Partei (Kurzbezeichnung)

1 / Sozialdemokratische Partei Deutschlands / SPD

2 / Christlich Demokratische Union Deutschlands / CDU

3 / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / GRÜNE

4 / Freie Demokratische Partei / FDP

5 / Alternative für Deutschland / AfD

6 / Die Linke / Die Linke

7 / PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ / Tierschutzpartei

8 / Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative / Die PARTEI

9 / Basisdemokratische Partei Deutschland / dieBasis

10 / Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer / -

11 / FREIE WÄHLER / FREIE WÄHLER

12 / Volt Deutschland / Volt

13 / Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands / MLPD

14 / Partei des Fortschritts / PdF

15 / BÜNDNIS DEUTSCHLAND / BÜNDNIS DEUTSCHLAND

16 / Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit / BSW

17 / MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit / MERA25

18 / WerteUnion / WerteUnion

Zurückgewiesen hat der Landeswahlausschuss die Listen folgender 6 Parteien bzw. politischer Vereinigungen, da die wahlrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren:

  • Piratenpartei Deutschland - PIRATEN
  • Bündnis C- Christen für Deutschland - Bündnis C
  • Ökologisch-Demokratische Partei - ÖDP
  • Partei der Humanisten - PdH
  • Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung - Volksabstimmung
  • Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch - DAVA

Gegen die vollständige oder teilweise Nichtzulassung von Landeslisten kann bis zum 27. Januar 2025 Beschwerde an den Bundeswahlausschuss eingelegt werden. In diesem Fall wird der Bundeswahlausschuss am 30. Januar 2025 in Berlin abschließend entscheiden.

Ebenfalls am 30. Januar 2025 berät und beschließt der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss über Beschwerden, die gegen die Zulassungsentscheidungen der Kreiswahlausschüsse über Kreiswahlvorschläge eingelegt worden sind. Diese Sitzung findet im Ministerium des Innern, Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf, statt.

 

Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter www.wahlen.nrw

 

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Herausgeber:

Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen

Ministerium des Innern

Friedrichstraße 62 - 80

40217 Düsseldorf

Tel.: 0211-871-1111

Mail: landeswahlleiterin[at]im.nrw.de (landeswahlleiterin[at]im[dot]nrw[dot]de)

 

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