Wahlaufruf zur Landtagswahl am 15. Mai
Landeswahlleiter Schellen: „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahr!“
Landeswahlleiter Schellen: „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahr!“
Landeswahlleiter Schellen: „Das Wahlgeheimnis bleibt uneingeschränkt gewährleistet.“
Landeswahlleiter Schellen: „Das Wahlgeheimnis bleibt uneingeschränkt gewährleistet.“
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Landeswahlleiter Schellen: „Nur rechtzeitig eintreffende Wahlbriefe werden berücksichtigt.“
Am kommenden Sonntag wird der neue Landtag gewählt. Wahlberechtigte, die sich für die Briefwahl entschieden haben, sollten in diesen Tagen ihren roten Wahlbrief abschicken. In den roten Wahlbrief gehören der zugeklebte blaue Stimmzettelumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und außerdem der unterschriebene Wahlschein.
Landeswahlleiter Schellen: „Nur rechtzeitig eintreffende Wahlbriefe werden berücksichtigt.“
Am kommenden Sonntag wird der neue Landtag gewählt. Wahlberechtigte, die sich für die Briefwahl entschieden haben, sollten in diesen Tagen ihren roten Wahlbrief abschicken. In den roten Wahlbrief gehören der zugeklebte blaue Stimmzettelumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und außerdem der unterschriebene Wahlschein.
Reul: „Fahrtüchtigkeit heißt Verantwortung für die eigene und für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“
Landeswahlleiter Schellen: „Schützen Sie sich und andere vor vermeidbaren Infektionsrisiken“
Die bis zum 27. Mai 2022 geltende Coronaschutzverordnung ordnet keine Maskenpflicht für Wahlräume an. Aber auch ohne diese Pflicht sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. So wird in Innenräumen weiterhin das Tragen einer FFP-2-Maske oder einer medizinischen Maske empfohlen.
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