SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Oberer Gutachterausschuss in NRW neu bestellt

Oberer Gutachterausschuss neu bestellt

Die neuen Mitglieder des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen (OGA) wurden zum 1. September 2023 für fünf Jahre bestellt.

Sie kommen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung und bringen ganz unterschiedliche Kenntnisse und Erfahrungen mit, die sie gemeinsam äußerst stark machen. Am 13. September 2023 erhielten 24 Expertinnen und Experten aus Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft sowie dem Vermessungswesen die von Herrn Minister Herbert Reul unterzeichneten Bestellungsurkunden zum Mitglied des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen (OGA) für die 10te Bestellungsperiode.

Aufgabe der OGA ist es, den landesweiten Grundstücksmarkt transparent zu machen und auch zu einer bundesweiten Grundstücksmarkttransparenz beizutragen. Der OGA ist das überregional tätige Gremium in der amtlichen Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen. Und so vielseitig wie seine Mitglieder sind auch seine Aufgaben.

Er

·       ermittelt gemeinsam mit den örtlichen Gutachterausschüssen Standards für Grundstücksmarktdaten,

·       ermittelt überregionale Statistiken zum Grundstücksmarkt,

·       erteilt überregionale Auskünfte aus der Zentralen Kaufpreissammlung,

·       erstellt jährlich den amtlichen Grundstücksmarktbericht Nordrhein-Westfalen,

·       erstellt sogenannte „Obergutachten“ über den Marktwert von Grundstücken und Grundstücksrechten.

·       ist zuständig für Betrieb und Pflege der Zentralen Kaufpreissammlung (Datenbasis der amtlichen Grundstückswertermittlung),

·       ist zuständig für Betrieb und Pflege des Webportals www.boris.nrw.de, über das Grundstücksmarktdaten „open data“ bereitgestellt werden.

Die Einrichtung, Rollen und Aufgaben des OGA sind im Baugesetzbuch und der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen geregelt.