Wednesday, 27 May 2026 - 03:38 Press Gemeinsam gegen Gewalt - Vereine und Polizei vereinbaren Stadionallianzen Minister Reul: „Wir gehen damit ein seit Jahrzehnten bestehendes Problem an. Enger Austausch und Kooperation sind die Schlüssel für weniger Gewalt im Fußball.“
IM NRW/Ralph Sondermann Normal page Weitere Maßnahmen gegen Rechtsextremismus bei Polizei Innenminister Herbert Reul verstärkt die Bekämpfung des Rechtsextremismus in der Polizei Nordrhein-Westfalen.
Wednesday, 27 May 2026 - 03:38 Press Kabinett billigt Gesundheitsbericht 2019 Krankenstand in der Landesverwaltung leicht gesunken - Reul: „Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Grundlage einer funktionierenden Verwaltung.“
IM NRW/Ralph Sondermann Normal page Extremistische Chats - Reul verspricht Aufklärung Innenminister schreibt Brief an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Nordrhein-Westfalen
Wednesday, 27 May 2026 - 03:38 Gefahrenabwehr Press Jahresstatistik Gefahrenabwehr: Mehr als 50.000 Brand-Einsätze für die Feuerwehr Minister Reul: „Ohne die Frauen und Männer der Feuerwehr ist unser Land nicht denkbar. Wir alle sind ihnen zu großem Dank verpflichtet.“
Wednesday, 27 May 2026 - 03:38 Press Trauerbeflaggung zu Ehren von Ministerpräsident a.D. Wolfgang Clement Anordnung von Minister Reul gilt unter anderem für Gebäude des Landes und der Gemeinden
Bezirksregierung Köln Normal page Fachthemen Liegenschaftskataster, Landesvermessung, Geoinformationsmanagement, Grundstückswertermittlung, das amtliche Vermessungswesen hat ganz unterschiedliche Aufgaben. Hier finden Sie Hintergrundinfos, interessante Links und rechtliche Grundlagen.
Wednesday, 27 May 2026 - 03:38 Polizei Press Minister Reul startet Initiative zum Thema „Sicher im Alter“ Reul: „Ob vor Kriminalität oder im Straßenverkehr: Unsere moralische Verpflichtung ist es, schwache Menschen besonders zu schützen“
Wednesday, 27 May 2026 - 03:38 Beflaggung & Wappen Press Reul ordnet Trauerbeflaggung zu Ehren von Ministerpräsident a.D. und Bundesminister a.D. Wolfgang Clement an Anordnung gilt für Gebäude des Landes, der Gemeinden sowie der übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts