Die nordrhein-westfläischen Landesfarben Grün, Weiß und Rot sind abgeleitet von den Farben der beiden preußischen Provinzen Westfalen (weiß-rot) und Rheinland (grün-weiß). Man unterscheidet die Landesflagge und die Landesdienstflagge, deren Nutzung den Behörden des Landes vorbehalten ist.