Aufgaben der Landeswahlleitung in Nordrhein-Westfalen
Die Landeswahlleiterin und ihre Stellvertretung werden von der Lan-desregierung auf unbestimmte Zeit ernannt und sind für die ordnungs-gemäße Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen verantwortlich.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:
Organisation und Leitung der Wahlabläufe:
o Bildung und Vorsitz der Landeswahlausschüsse, die über die Zulassung von Landeslisten und Bewerberinnen und Bewerbern entscheiden.
o Entscheidung über die Bestellung gemeinsamer Kreis-wahlorgane, falls mehrere Wahlkreise zusammengefasst werden.
Verwaltung von Wahlunterlagen und Bewerbungen:
o Bereitstellung von Formblättern und Vordrucken für alle Wahlarten.
o Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten, Entge-gennahme und Vorprüfung der Unterlagen.
o Kontrolle auf unzulässige Doppelkandidaturen und Be-kanntmachung der zugelassenen Listen.
Wahlbeobachtung und Ergebnisermittlung:
o Beobachtung der Wahlhandlung und Unterstützung ande-rer Wahlorgane bei Fragen.
o Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmener-gebnisse im Land.
o Vorbereitung der endgültigen Feststellung der Landeslis-tenwahl durch den Landeswahlausschuss und Weiterlei-tung der Ergebnisse an den Bundeswahlleiter bei Bun-destagswahlen.
Bekanntmachung und rechtliche Überprüfung:
o Benachrichtigung der nach Landeslisten Gewählten.
o Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Land.
o Überprüfung der Wahl auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Möglichkeit des Einspruchs im Wahlprüfungsverfahren.
Weitere Aufgaben:
o Bestimmung des Termins für Nach-, Wiederholungs- oder Ersatzwahlen.
o Berufung von Listennachfolgerinnen und -nachfolgern bei Bundestags- und Landtagswahlen.“