Um behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) zu werden, bedarf es einer förmlichen Organisationsverfügung, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt zu geben ist. Der Verantwortliche veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese Daten der Aufsichtsbehörde mit.