Fotolia/Gerhard Seybert Normal page Profil Der Landespersonalausschuss Nordrhein-Westfalen (LPA) ist ein unabhängiges Gremium, das für die Erteilung von laufbahnrechtlichen Ausnahmegenehmigungen eingerichtet worden ist. Fotolia/Robert Kneschke Normal page Rechtsgrundlagen & Aufgaben Rechtsgrundlage für die Einrichtung sowie die Aufgaben des LPA sind die §§ 94 - 102 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG). Diese legen z.B. fest, wer Mitglied ist und welche Aufgaben das Gremium wahrnehmen soll. Fotolia/tunedin Normal page Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Fotolia/sdecoret Normal page FAQ Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Landespersonalausschuss. Weitere Informationen Fotolia/REDPIXEL Normal page Antrag Fotolia/Sashkin Normal page Sitzungstermine Fotolia/KonstantinYuganov Normal page Mitglieder Jochen Tack Normal page Beschlüsse pogonici - Fotolia.com Normal page Prüfungsinhalte
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Fotolia/tunedin Normal page Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
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