Fotolia/Gerhard Seybert Profil Der Landespersonalausschuss Nordrhein-Westfalen (LPA) ist ein unabhängiges Gremium, das für die Erteilung von laufbahnrechtlichen Ausnahmegenehmigungen eingerichtet worden ist. Fotolia/Robert Kneschke Rechtsgrundlagen & Aufgaben Rechtsgrundlage für die Einrichtung sowie die Aufgaben des LPA sind die §§ 94 - 102 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG). Diese legen z.B. fest, wer Mitglied ist und welche Aufgaben das Gremium wahrnehmen soll. Fotolia/tunedin Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Fotolia/sdecoret FAQ Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Landespersonalausschuss. Weitere Informationen Fotolia/REDPIXEL Antrag Fotolia/Sashkin Sitzungstermine Fotolia/KonstantinYuganov Mitglieder Jochen Tack Beschlüsse pogonici - Fotolia.com Prüfungsinhalte
Fotolia/Gerhard Seybert Profil Der Landespersonalausschuss Nordrhein-Westfalen (LPA) ist ein unabhängiges Gremium, das für die Erteilung von laufbahnrechtlichen Ausnahmegenehmigungen eingerichtet worden ist.
Fotolia/Robert Kneschke Rechtsgrundlagen & Aufgaben Rechtsgrundlage für die Einrichtung sowie die Aufgaben des LPA sind die §§ 94 - 102 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG). Diese legen z.B. fest, wer Mitglied ist und welche Aufgaben das Gremium wahrnehmen soll.
Fotolia/tunedin Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Fotolia/sdecoret FAQ Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Landespersonalausschuss.