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Die Genehmigung von Ausnahmen ist antragsgebunden.
Der Vordruck selbst kann online ausgefüllt werden. Zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen sollte er dann auf dem vorgesehenen Dienstweg an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses geschickt werden.
Details zum Antragsverfahren finden sich in § 1 der Verfahrensordnung sowie der Ziffer I.1 der Häufigen Fragen.
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