Beamte (m/w/d) im gehobenen Dienst
Mit Abitur oder gleichwertigem Abschluss (Höhere Handelsschule oder Gymnasium Klasse 12 in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss) in drei Jahren zum Regierungsinspektor (m(w(d) - Bachelor of Laws (LL.B) (früher: Diplom -Verwaltungswirtin (FH) bzw. Diplom-Verwaltungwirt (FH))
Sie absolvieren den auf drei Jahre angelegten Bachelorstudiengang staatlicher Verwaltungsdienst- Allgemeine Verwaltung (LL.B) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.
Während der dreijährigen Ausbildung tragen Sie den Status Beamter (m/w/d) auf Widerruf. Ausbildungsbeginn ist der 01. September eines Jahres.
Die Ausbildung gliedert sich in fachwissenschaftliche und fachpraktische Module.
Während Ihrer fachwissenschaftlichen Studienzeit erwerben Sie im Rahmen von Lehrveranstaltungen, insbesondere durch Gruppenarbeiten, Projekte und Seminare, Kenntnisse aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften.
Ihre fachpraktische Studienzeit absolvieren Sie in Ihrer Ausbildungsbehörde, in der Sie unter anderem die Bereiche Personalwesen, Finanzmanagement sowie die ordnende und leistende Verwaltung durchlaufen. Dort lernen Sie, Ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
Informationen über Studieninhalt, Studienablauf und die Prüfungsmodalitäten können Sie der Modulübersicht, den Modulbeschreibungen sowie dem Studienverlaufsplan entnehmen.
Weitergehende Informationen zu Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen können Sie der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Laufbahnen des gehobenen, nichttechnischen Dienstes (Bachelor) im Lande Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener nichttechnischer Dienst Bachelor- VAPgD BA), der Studienordnung Bachelor- Studiengang Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B), Bachelor- Teil A und den Modulbeschreibungen des Studienganges auf den Seiten der FHöV entnehmen
Nach Abschluss der Ausbildung sind Sie grundsätzlich in allen Bereichen der allgemeinen inneren Verwaltung einsetzbar. Beispielsweise kommen die Bereiche Personalwesen, öffentliches Finanzwesen, Bau- oder Verkehrswesen in Betracht. Eine Ihrer Hauptaufgaben als Beamter im gehobenen Dienst der allgemeinen inneren Landesverwaltung ist die Anwendung von Rechtsvorschriften. Nach einigen Jahren der Berufserfahrung sind neue Herausforderungen und Verantwortlichkeiten im Sachgebiet oder auch in der Personalführung denkbar.
Es wird bei den 5 Bezirksregierungen ausgebildet.
Die Vergütung kann der aktuellen Besoldungstabelle des Landes NRW für Anwärter entnommen werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW.
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Tarifbeschäftigte (m/w/d)
Mit Abitur oder gleichwertigem Abschluss (Höhere Handelsschule oder Gymnasium Klasse 12 in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss) in drei Jahren zum Fachinformatiker (m/w/d) der Fachrichtungen Systemintegration oder Anwendungsentwicklung.
Als Fachinformatiker (m/w/d) mit der Fachrichtung Systemintegration entwickeln Sie Hardware (Computer, Drucker) und Software. Sie sind Ansprechperson für die Nutzer und helfen bei Anwendungsproblemen. Sie installieren Mehrbenutzersysteme und Großrechnersysteme.
Als Fachinformatiker (m/w/d) mit der Fachrichtung Anwendungsentwicklung sind Sie für die Entwicklung neuer kundenspezifischer Informations- und Kommunikationssysteme zuständig. Sie erweitern bestehende Geräte und Computerprogramme, führen neue Programme ein und stellen durch Tests sicher, dass die Geräte und Programme einwandfrei funktionieren.
Unabhängig von der Fachrichtung findet diese dreijährige Ausbildung nach dem dualen System statt, so dass die praktischen Ausbildungsabschnitte in Ihrer Ausbildungsbehörde durch den blockweisen Besuch der Berufsschule ergänzt werden.
Weitergehende Informationen zu den Ausbildungsinhalten können Sie der Ausbildungsordnung für Fachinformatikerinnen bzw. Fachinformatiker entnehmen.
Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker (m/w/d) finden Sie hier.
Einen Steckbrief mit weiteren Informationen zum Berufsbild des Fachinformatikers (m/w/d) finden Sie hier.
Der Beruf des Fachinformatikers (m/w/d) ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie können nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in Behörden und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden. Zudem besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit außerhalb der Landesverwaltung tätig zu werden.
Die Vergütung kann der aktuellen Besoldungstabelle des Landes NRW für Auszubildende entnommen werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW.
Aktuelle Stellenausschreibungen aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
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