©Cevahir - Fotolia.com Wie die eigenen Anliegen in die Politik bringen? Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über die die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können. Inhaltsseite Volksinitiative Ziel: Befassung des Landtags mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 66.000 Unterschriften) Inhaltsseite Volksbegehren Ziel: Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW (ca. 1 Million Unterschriften) Inhaltsseite Volksentscheid Ziel: Abstimmung über ein vom Landtag nicht verabschiedetes Gesetz Voraussetzung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die mindestens 15 Prozent der Zahl der Stimmberechtigten (ca. 2 Millionen Unterschriften) betragen muss Inhaltsseite Rechtsgrundlagen Eine Übersicht der Gesetze und Verordnungen, die Verfahren und Ablauf von Volksbegehren, -initiative und -entscheid festlegen
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