
Europawahlgesetz (EuWG)
Das EuWG enthält nähere Vorschriften zum Verfahren bei Europawahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Bundeswahlgesetz (BWG)
Für die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament gelten außerdem gemäß § 4 EuWG bestimmte Vorschriften des Bundeswahlgesetzes in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Europawahlordnung (EuWO)
Zur Durchführung des EuWG hat das Bundesministerium des Innern aufgrund der Ermächtigung des § 25 Abs. 2 EuWG die EuWO erlassen, die die Vorgaben des EuWG konkretisiert. Die EuWO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.
Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten im Europäischen Parlament (Direktwahlakt)
Der Direktwahlakt ist - europarechtlich - die Rechtsgrundlage für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Er enthält insbesondere Vorschriften über die Zahl der in jedem Mitgliedstaat zu wählenden Abgeordneten, Wahlperiode, Rechtsstellung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den Wahltermin.
Europaabgeordnetengesetz
Das Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland.
Verordnung über die Wahlorgane für die Bundestagswahlen und die Europawahlen
Mit dieser Verordnung ist die Zuständigkeit für die Bestellung der Wahlorgane (Kreis- und Stadtwahlleiter/innen, Wahlvorsteher/innen und Wahlvorstände) u.a. für die Europawahlen in Nordrhein-Westfalen geregelt.
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Das Parteiengesetz enthält die näheren bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgabe der Parteien, den Begriff der Partei, die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien sowie über Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung.
Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG)
Diese Vorschriften regeln das Verfahren, in dem über die Gültigkeit der Wahlen entschieden wird.
Wahlstatistikgesetz (WStatG)
Das Wahlstatistikgesetz ist Rechtsgrundlage für die Durchführung der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Es schreibt die Maßnamen zum Schutz von Wahl- und Statistikgeheimnis rechtlich verbindlich fest.
Strafgesetzbuch
Im Strafgesetzbuch sind Regelungen hinsichtlich des Verlustes der Wahlberechtigung sowie Strafvorschriften bei Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften enthalten.
Bundesmeldegesetz
Mit dem Wahlrecht sind melderechtliche Fragen wie der Begriff der Hauptwohnung sowie die Zulässigkeit von Melderegisterauskünften verknüpft.
Runderlass: Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen
Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich verboten. Für Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide wurden hiervon durch Runderlass Ausnahmen zugelassen.
Bundeswahlgesetz (BWG)
Das BWG enthält nähere Vorschriften zum Verfahren bei Bundestagswahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Bundeswahlordnung (BWO)
Zur Durchführung des BWG hat das Bundesinnenministerium aufgrund der Ermächtigung des § 52 BWG die BWO erlassen, die die Vorgaben des BWG konkretisiert. Die BWO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.
Die Anlagen zur BWO enthalten alle Vordrucke die in Wahlverfahren erforderlich sind.
Verordnung über die Wahlorgane für die Bundestagswahlen und die Europawahlen
Mit dieser Verordnung ist die Zuständigkeit für die Bestellung der Wahlorgane (Kreiswahlleiter/innen, Wahlvorsteher/innen und Wahlvorstände) für die Bundestagswahlen und die Europawahlen in Nordrhein-Westfalen geregelt.
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Das Parteiengesetz enthält die näheren bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgabe der Parteien, den Begriff der Partei, die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien sowie über Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung.
Wahlstatistikgesetz (WStatG)
Das Wahlstatistikgesetz ist Rechtsgrundlage für die Durchführung der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Es schreibt die bisher schon praktizierten und noch weiteren Maßnahmen zum Schutz von Wahl- und Statistikgeheimnis rechtlich verbindlich fest.
Im Strafgesetzbuch sind Regelungen hinsichtlich des Verlustes der Wahlberechtigung sowie Strafvorschriften bei Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften enthalten.
Mit dem Wahlrecht sind melderechtliche Fragen wie der Begriff der Hauptwohnung sowie die Zulässigkeit von Melderegisterauskünften verknüpft.
Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich verboten. Für Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide wurden hiervon durch einen Runderlass des Verkehrs- und für Inneres zuständigen Ministeriums Ausnahmen zugelassen
Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
In der Landesverfassung sind die Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten des Landtages sowie für dessen Zusammentritt und die Wahlperiode festgeschrieben.
Landeswahlgesetz (LWahlG)
Das LWahlG enthält Vorschriften zum Verfahren bei den Landtagswahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Landeswahlordnung (LWahlO)
Zur Durchführung des LWahlG hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Ermächtigung des § 46 LWahlG die LWahlO erlassen, die die Vorgabe des LWahlG konkretisiert. Die LWahlO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.
Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW)
Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Verhältnisse der Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Wahlprüfungsgesetz NRW) und die
Verordnung zur Durchführung des Wahlprüfungsgesetzes
Diese Vorschriften regeln das Verfahren zur Prüfung von Einsprüchen im Zusammenhang mit der Prüfung der Gültigkeit der Wahl.
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Das Parteiengesetz enthält die bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die Stellung und Aufgabe der Parteien, den Begriff der Partei, die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien sowie über Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung.
Im Strafgesetzbuch sind Regelungen hinsichtlich des Verlustes der Wahlberechtigung sowie Strafvorschriften bei Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften enthalten.
Bundesmeldegesetz
Mit dem Wahlrecht sind melderechtliche Fragen wie der Begriff der Hauptwohnung sowie die Zulässigkeit von Melderegisterauskünften verknüpft.
Runderlass: Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen
Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich verboten. Für Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide wurden hiervon durch einen Runderlass des Verkehrs- und des Innenministeriums Ausnahmen zugelassen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
Hier sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen festgelegt.
Gemeindeordnung und Kreisordnung
Diese Vorschriften bilden die wesentlichen kommunalverfassungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen.
Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
Im Kommunalwahlgesetz sind die Regelungen für die Durchführung der Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage, der Bürgermeister und Landräte sowie der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten enthalten.
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Die Kommunalwahlordnung ergänzt die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes.
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Das Parteiengesetz enthält die bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die Stellung und Aufgaben der Parteien, den Begriff der Partei, die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien sowie über Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
Im Strafgesetzbuch sind Regelungen hinsichtlich des Verlustes der Wahlberechtigung sowie Strafvorschriften bei Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften enthalten.
Bundesmeldegesetz
Mit dem Wahlrecht sind melderechtliche Fragen wie der Begriff der Hauptwohnung sowie die Zulässigkeit von Melderegisterauskünften verknüpft.
Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich verboten. Für Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide wurden hiervon durch einen Runderlass des Verkehrs- und des Innenministeriums Ausnahmen zugelassen.
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