
Bundestagswahlen
Von den Abgeordneten werden 299 in Wahlkreisen direkt (Erststimme) und die übrigen aus den Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) gewählt. Für die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder ist deren Bevölkerungsanteil maßgeblich. Die geringste Anzahl entfällt auf das Land Bremen mit zur Zeit 2 und die höchste Anzahl auf das Land Nordrhein-Westfalen mit 64 Wahlkreisen.
Die letzte Bundestagswahl fand am 24. September 2017 statt. Dem 19. Deutschen Bundestag gehören 709 Abgeordnete an, davon 142 aus Nordrhein-Westfalen (20,03 %). 46 Überhangmandate haben zu 19 Ausgleichsmandaten geführt.
Wahlberechtigt bei Bundestagswahlen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch sog. Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, nicht aber Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder sonstige Drittstaatsangehörige.
Rechtsgrundlagen: Die Durchführung von Bundestagswahlen ist im Bundeswahlgesetz und ergänzend in der Bundeswahlordnung geregelt.
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