In Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer auf der Bundes-, Landes- oder Kommunalebene die Bevölkerung repräsentiert und regiert. Dies gilt entsprechend für die Wahl der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, dessen Kompetenzen und Bedeutung kontinuierlich ausgeweitet wurden. Oder anders ausgedrückt: Für die aktive Teilnahme am politischen Leben in einer repräsentativen Demokratie ist die Ausübung des Wahlrechts besonders wichtig.
Jeder freiheitlich-demokratische Rechtsstaat ist dadurch geprägt, dass er eine vom Volk gewählte Vertretung hat. In regelmäßig wiederkehrenden Wahlen zu den Parlamenten findet die Meinungs- und Willensbildung der Wahlberechtigten ihren nachhaltigen Ausdruck. Wählen bedeutet Mitwirkung an einem funktionierenden parlamentarisch-demokratischen System. Und wer wäre durch die Entscheidungen von Parlament und Regierung auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene in seinem Alltag nicht unmittelbar betroffen ?
Bei allen Wahlen spielen Parteien eine besondere Rolle. Sie tragen wesentlich zur politischen Willensbildung in der Gesellschaft bei. Für Parteien ist eine Wahl immer auch ein Prüfstein. Die Wählerinnen und Wähler, um deren Gunst im Wahlkampf geworben wird, schaffen mit ihrem Votum die Legitimität für Parlamente, Koalitionen und von ihnen bestimmte Regierungen. Die regelmäßige Wiederkehr der Wahlen verhilft Abgeordneten wie Regierungen nur zu einer "Herrschaft auf Zeit".
Die Chance auf demokratische Teilhabe sollten sich Wahlberechtigte nicht entgehen lassen, auch wenn der Gang zum Wahllokal oder die Ausübung der Briefwahl etwas Mühe erfordert und man - aus guten Gründen - noch nicht per Smartphone oder Tablet seine Stimme(n) abgeben kann. Schließlich ist nicht jeden Tag Wahltag, und ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat hat ein gewisses Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger verdient.
Daher: Wählen Sie mit, damit alle Bürgerinnen und Bürger durch unsere Parlamente angemessen vertreten werden !
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