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Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, Artikel 67a, 68, 69
- LV NRW -
Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
- VIVBVEG -
Durchführungsverordnung *)- DVO VIVBVEG - (GV. NRW. 2004 S. 546) mit den folgenden Anlagen im PDF-Format:
*) Hinweis:
Die Durchfürungsverordnung wurde mit der Ersten Änderungsverordnung vom 10. September 2012 an die Änderungen durch das Gesetz zur Vereinfachung von Volksbegehren angepasst.
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