Feuer ist Energie und hat für die Menschen seit je her etwas Mystisches und Magisches. Feuer hat für die Menschen und ihr Hab und Gut aber auch verletzende und vernichtende Kräfte. Das belegen Jahr für Jahr die hohen Einsatzzahlen der öffentlichen Feuerwehren, also der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren.
Brandschutz ist daher eine wesentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (BHKG) sind die Gemeinden Träger der öffentlichen Feuerwehren. Neben der Bekämpfung von Bränden zählen die Brandschutzerziehung und die Brandschutzaufklärung zu deren Hauptaufgaben. Zusätzlich übernehmen sie aber auch die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Ereignisse verursacht wurden.
Kreisfreie Städte und Kreise unterhalten Leitstellen sowie Einrichtungen zur Leitung und Koordinierung der Bekämpfung von Gefahren bei Großeinsatzlagen und Katastrophen, d.h. Ereignissen, bei denen Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Land NRW unterstützt Kreise und Gemeinden
Das Land unterstützt die Kommunen finanziell in verschiedener Weise, damit sie nicht nur Brände, sondern auch große Einsätze zum Beispiel bei Sturm, Starkregen oder Hochwasser gut bewältigen können. Unmittelbar finanzielle Unterstützung für ihre Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz erhalten die Kreise und Gemeinden über eine Investitionspauschale von insgesamt jährlich 37,2 Mio. €. Außerdem beschafft das Land über ein fortzuschreibendes Ausstattungsprogramm Fahrzeuge, Gerät und Spezialausrüstung für den Katastrophenschutz. Darüber hinaus hat das Ministerium des Innern mit den kommunalen Spitzenverbänden für die Jahre 2016-2022 ein umfangreiches zusätzliches Investitionsprogramm mit einem Volumen von 124 Mio. € vereinbart. Damit verbessert NRW vorbildlich die Ausrüstung der Aufgabenträger, die damit den aktuellen Gefahren im Brand- und Katastrophenschutz begegnen können. Im Rahmen dieses Programms werden unter anderem
• mehr als 100 Löschfahrzeuge für den Katastrophenschutz beschafft. Sie eigenen sich zur Dekontamination von durch chemische, biologische oder atomare Gefahren Verletzte ebenso wie zum Brandschutz in den Gemeinden.
• Außerdem sollen acht Feuerlösch- und Hilfeleistungsboote beschafft werden, die den Brandschutz auf dem Rhein nachhaltig stärken.
• Nach einer erfolgreichen Testphase werden zwei multifunktionale Systeme eingesetzt, dies sind
• 11 Hochleistungswassersysteme, die bei Bränden große Wassermengen zuführen und bei Überflutungen ebenso große Mengen abpumpen können.
• 25 Energieeinheiten, die je nach Lage Notstrom für einzelne Objekte bei Ausfall der Energieversorgung, Wärme zur Betreuung von Menschen oder Licht zum Ausleuchten von Unfallstellen liefern können.
• Mit weiteren Fördermitteln werden die Kommunen bei ihren Aufgaben zur Warnung der Bevölkerung und Ausrüstung ihre Leitstellen für den Digitalfunk unterstützt.
Außerhalb des Investitionsprogramms fördert das Land die Kommunen bei der Bildung von Kinderfeuerwehren. In 2017 und 2018 wurden jeweils rund 1,8 Mio. € eingesetzt, aus denen Mannschaftstransportfahrzeuge und Starterpakete für Kinderfeuerwehren sowie pädagogische Schulungen finanziert wurden.
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