
Landesregierung informiert über Sponsoring
Die Öffentlichkeit erwartet Transparenz vor allem dann, wenn Sponsoren die Aktivitäten des Landes Nordrhein-Westfalen aktiv unterstützen. Die Landesregierung trägt dem Rechnung und legt nun jährlich die Zusammenarbeit zwischen privater Wirtschaft und Landesverwaltung in Sponsoring-Tabellen offen.
Sponsoring bedeutet Zuwendung von Finanzmitteln, Sach- und/oder Dienstleistungen durch Private (Sponsoren) an eine Einzelperson, eine Gruppe von Personen, eine Organisation oder Institution (Gesponserte), mit der auch eigene (unternehmensbezogene) Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Das Engagement eines Sponsors (Unternehmens) ist gleichzeitig ein klares Bekenntnis zum (Wirtschafts-)Standort Nordrhein-Westfalen.
Eine Unterstützung durch die Wirtschaft kann zur Erreichung von Verwaltungszielen beitragen. Das Ansehen des Staates in der Öffentlichkeit darf dabei aber keinen Schaden nehmen. Deshalb gibt es Bereiche (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft), wo Sponsoring nur sehr zurückhaltend oder gar nicht stattfindet.
Näheres regeln Verwaltungsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung: Runderlass des Innenministeriums vom 20.08.2014, sowie die ergänzenden Regelungen für die Genehmigung von Sponsoringmaßnahmen im Bereich der Polizei: Runderlass des Innenministeriums vom 10.11.2005.
In Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und mit Unterstützung der Sponsoren werden Leistungen oberhalb einer Grenze von 1000 Euro aufgelistet.
Die Tabellen zeigen die empfangenen Geld-, Sach- und/oder Dienstleistungen getrennt nach den Geschäftsbereichen der Ministerien. Die Leistungen beziehen sich auf Behörden, Einrichtungen und Landesbetriebe, die der unmittelbaren Landesverwaltung zugeordnet werden. Nicht erfasst sind Sponsoringleistungen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden in Nordrhein-Westfalen.
Bei den Tabellen 2007 und 2008 ist zu berücksichtigen, dass nur die Leistungen aufgeführt sind, zu denen der Sponsor nachträglich seiner Namensnennung zugestimmt hat.
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