SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Behördlicher Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz sehen vor, dass Beauftragte in den Behörden dazu beitragen, dass die gesetzlichen Anforderungen für den Datenschutz erfüllt werden.

Hierbei beraten sie die datenverarbeitende Stelle bei Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten und überwachen die datenschutzrechtlichen Vorschriften. In der Wahrnehmung der Funktion als behördliche Datenschutzbeauftragte sind sie weisungsfrei. Sie sind Ansprechpartnerinnen bzw. -partner in Fragen des Datenschutzes für betroffene Personen, die sich an sie wenden. Die Datenschutzbeauftragten haben die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen mit datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen.

Durch die Dezentralisierung der Datenschutzüberwachung wird ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit der Behörde erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger haben vor Ort eine qualifizierte Datenschutzinstanz zum Schutz Ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Die folgenden Seiten informieren über die wichtigsten Grundlagen, die Aufgaben und die Stellung der behördlichen Datenschutzbeauftragten.