SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Entscheidung im Einzelfall

Ein großes Problem bei der Bestellung der behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Praxis ist die Frage nach einem möglichen Interessenskonflikt.

Der Gesetzgeber will auf jeden Fall vermeiden, dass sich der oder die behördliche Datenschutzbeauftragte selbst kontrolliert, und unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Frage möglicher Interessenkonflikte zu bewerten. In der Regel dürften derartige Inkompatibilitäten vorliegen bei:

  • Mitarbeitern, die überwiegend mit Personalangelegenheiten befasst sind

Im Prinzip dürfte es unstrittig sein, dass insbesondere mit Personalangelegenheiten befasste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich nicht zu Datenschutzbeauftragten bestellt werden sollen. Neben den "klassischen" Tätigkeiten ist hier auch die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten zu nennen.
Andererseits ist es verständlich, dass sich manche Behörden durch Doppelbeauftragungen möglicherweise Synergieeffekte versprechen. Hier muss jeweils im Einzelfall entschieden werden, ob die verschiedenen Tätigkeiten miteinander in Konflikt stehen.

  • Mitarbeitern der ADV / Informationstechnik (IT)
  • Geheimschutzbeauftragten
  • IT-Sicherheitsbeauftragten (falls bestellt)

Ob das Amt des oder der IT-Sicherheitsbeauftragten mit dem Amt des oder der behördlichen Datenschutzbeauftragten inkompatibel ist, ist zumindest fraglich.

  • Personalratsmitgliedern

Zu den "kritischen" Funktionen gehören z.B. auch der oder die Vorsitzende des Personalrats.

Ob auch eine Interessenkollision auftritt, wenn ein anderes Personalratsmitglied zum behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt werden soll, muss sorgfältig im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Grundsätzlich sollte, da der Aufgabenbereich der Personalratsmitglieder dem Personalbereich zuzuordnen ist, von einer Bestellung zum behördlichen Datenschutzbeauftragten bei dieser Konstellation Abstand genommen werden.

Denkbare Kombinationen mit der Funktion hingegen sind Innenrevision oder Mitarbeit in den Bereichen Organisation oder Rechtsangelegenheiten.