SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Laufbahnausbildung (mit bereits abgeschlossenem Bachelorstudium) im Vermessungswesen

Vermesserin im Einsatz

Laufbahnausbildung - was ist das?

Mit der Laufbahnausbildung erweitern Sie in nur einem Jahr zusätzlich Ihre bereits im Bachelorstudium erworbenen vermessungsspezifischen Kenntnisse um rechtliche Kompetenzen in den Bereichen Liegenschaftskataster, Landesvermessung, Grundstückswertermittlung, Bodenordnung sowie Geodatenmanagement. Nebenbei lernen Sie die Organisation, Aufgaben und Arbeitsweisen unterschiedlicher Stellen und Behörden des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen kennen.

Die zwölfmonatige Laufbahnausbildung bereitet Sie optimal auf eine spätere eigenverantwortliche Übernahme von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis in den Bereichen des amtlichen Vermessungswesens vor.

Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. September eines jeden Jahres. Der genaue Ausbildungsablauf kann dem Ausbildungsplan entnommen werden.

Beamtenstatus

Mit Beginn der Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Vermessungsoberinspektoranwärterin bzw. zum Vermessungsoberinspektoranwärter ernannt. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Vermessungsoberinspektorin bzw. zum Vermessungsoberinspektor ernannt.

Bezahlung und Urlaub

Während der Ausbildung erhalten Sie als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf Anwärterbezüge von monatlich ca. 1.555 Euro plus derzeit 70% Sonderzuschläge, also insgesamt monatlich ca. 2.643 Euro (Stand März 2026). Zudem können Sie vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen.

Für Verheiratete und Verpartnerte wird ein Familienzuschlag von ca. 150 Euro monatlich gezahlt. Außerdem kann ein Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder bestehen.

Wie hoch die aktuellen Anwärterbezüge und der Familienzuschlag sind, können Sie den Besoldungstabellen auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes NRW entnehmen.

Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr, bei schwerbehinderten Menschen 35 Tage im Jahr. Sonderurlaub kann bei besonderen Anlässen gewährt werden.

Voraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber können die Laufbahnausbildung beginnen, wenn

  • sie ein abgeschlossenes Bachelorstudium an einer Fachhochschule bzw. Universität in der Fachrichtung „Vermessung“ oder „Geoinformatik“ (oder „Umweltinformatik“ mit Fachrichtung „Geoinformatik) besitzen,
  • sie nicht älter als 39 Jahre zum Einstellungstag sind (Ausnahmen gibt es z. B. bei anerkannter Schwerbehinderung/Gleichgestellten oder bei Erziehungszeiten),
  • sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen,
  • die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (wie z. B. charakterliche, gesundheitliche und fachliche Eignung) vorliegen,
  • ein Führungszeugnis ohne Eintragung vorhanden ist,
  • sie die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur nach dem Ingenieurgesetz führen dürfen.

Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Selbstständigkeit und Selbstorganisation. Daneben sollten sie über ein sicheres Auftreten, eine hohe Auffassungsgabe und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit verfügen. 

Bewerbung

Für die Laufbahnausbildung können Sie sich bei den folgenden Ausbildungsbehörden bewerben:

  • Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen bzw. Vermessungsingenieure
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW
  • Vermessungs- und Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
  • Kommunale Vermessungsämter bei den kreisangehörigen Gemeinden
  • Regionalverband Ruhr
  • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Aktuelle Ausschreibungen finden sich auf den Seiten der jeweiligen Ausbildungsbehörden oder unter karriere.nrw.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
 

Und danach?

Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung haben Sie im Land Nordrhein-Westfalen ausgezeichnete Aussichten auf eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Laufbahngruppe 2.1 des vermessungstechnischen Dienstes. Sie können in unterschiedlichen Behörden arbeiten. Mit Abschluss der Laufbahnausbildung und entsprechender Berufserfahrung in der Ausführung von Liegenschaftsvermessungen erfüllen Sie zusätzlich die Voraussetzung für die Zulassung zur Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin bzw. zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für das Land Nordrhein-Westfalen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2

Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen