Duales Studium - was ist das?
Das Duale Studium ist eine Kombination aus einem Bachelorstudium im Bereich Vermessung oder Geoinformatik mit einer gleichzeitigen Beamtenausbildung, auch als „Laufbahnausbildung“ bezeichnet.
Durch die Kombination von Studium und der gleichzeitigen Wahrnehmung von abwechslungsreichen und herausfordernden Tätigkeiten in unterschiedlichen Stellen und Behörden des öffentlichen Vermessungswesen in Nordrhein-Westfalen, können bereits zahlreiche Aufgaben aus den Bereichen Liegenschaftskataster, Landesvermessung, Grundstückswertermittlung, Bodenordnung sowie Geodatenmanagement wahrgenommen werden. Neben dem erworbenen vermessungsspezifischen Fachwissen im Studium, werden auf diesem Weg auch rechtliche Kenntnisse erworben.
Die Ausbildung dauert insgesamt dreieinhalb Jahre. Der Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. September eines jeden Jahres. Das Bachelorstudium erfolgt an der Hochschule Bochum und in den Semesterferien werden die Praxisabschnitte in den verschiedenen Stellen und Behörden des amtlichen Vermessungswesens wahrgenommen. Der genaue Ablauf kann dem Ausbildungsplan entnommen werden.
Beamtenstatus
Mit Beginn der Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Vermessungsoberinspektoranwärterin bzw. zum Vermessungsoberinspektoranwärter ernannt. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Vermessungsoberinspektorin bzw. zum Vermessungsoberinspektor ernannt.
Bezahlung und Urlaub
Während der Ausbildung erhalten Sie als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf Anwärterbezüge von monatlich ca. 1.555 Euro plus derzeit 70% Sonderzuschläge, also insgesamt monatlich ca. 2.643 Euro (Stand März 2026). Zudem können Sie vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen.
Für Verheiratete und Verpartnerte wird ein Familienzuschlag von ca. 150 Euro monatlich gezahlt. Außerdem kann ein Anspruch auf Familienzuschlag für Kinder bestehen.
Wie hoch die aktuellen Anwärterbezüge und der Familienzuschlag sind, können Sie den Besoldungstabellen auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes NRW entnehmen.
Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr, bei schwerbehinderten Menschen 35 Tage im Jahr. Sonderurlaub kann bei besonderen Anlässen gewährt werden.
Voraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber können das Duale Studium beginnen, wenn
- sie die allgemeine Hochschulreife, uneingeschränkte Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen,
- sie nicht älter als 39 Jahre zum Einstellungstag sind (Ausnahmen gibt es z. B. bei anerkannter Schwerbehinderung/Gleichgestellten oder bei Erziehungszeiten),
- sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen,
- die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (wie z. B. charakterliche, gesundheitliche und fachliche Eignung) vorliegen sowie
- ein Führungszeugnis ohne Eintragung vorhanden ist.
Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Selbstständigkeit und Selbstorganisation. Daneben sollten Sie über ein sicheres Auftreten, eine hohe Auffassungsgabe und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit verfügen. Sie sollten aufgeschlossen sein, sich mit neuen modernen Informationstechniken zu beschäftigen, und eine ausgeprägte Neigung zu Naturwissenschaften insbesondere der Mathematik mitbringen.
Bewerbung
Für das Duale Studium können Sie sich bei den folgenden Ausbildungsbehörden bewerben:
- Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen bzw. Vermessungsingenieure
- Landesbetrieb Straßenbau NRW
- Vermessungs- und Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
- Kommunale Vermessungsämter bei den kreisangehörigen Gemeinden
- Regionalverband Ruhr
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Aktuelle Ausschreibungen finden sich auf den Seiten der jeweiligen Ausbildungsbehörden oder unter karriere.nrw.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Und danach?
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Dualen Studiums erwerben Sie den akademischen Grad Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science und gleichzeitig die Befähigung die Laufbahngruppe 2.1 des vermessungstechnischen Dienstes. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung ist ein mindestens fünfjähriger Einsatz innerhalb der Stellen und Behörden des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen für Sie vorgesehen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2
Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen
Jobprofil
Duales Studium zur Vermessungsoberinspektoranwärterin bzw. zum Vermessungsoberinspektoranwärter