Die Förderung des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz ist ein besonderes Anliegen des nordrhein-westfälischen Ministeriums des Innern. Das freiwillige und ehrenamtliche Engagement der vielen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist häufig nur deswegen möglich, weil viele private Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei aktiv unterstützen. Damit leisten sie einen besonders wichtigen und allgemeinwohlorientierten Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz.
Diese Arbeitgeber, die die ehrenamtlichen Tätigkeiten und Einsätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. durch großzügige Freistellungen von beruflichen Verpflichtungen fördern und würdigen, erfahren durch die öffentliche Auszeichnung mit der Förderplakette des Ministeriums eine herausragende Anerkennung und Wertschätzung.
Die Förderplakette wird jährlich durch den Innenminister persönlich und in einem Festakt an die ausgezeichneten Arbeitgeber verliehen.
Die wichtigsten Infos für die Vorschläge
- private Arbeitgeber aus Nordrhein-Westfalen
- maximal 10 Unternehmen pro Jahr
- Besondere Unterstützung der im Katastrophenschutz und bei den freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies beispielsweise durch eine großzügige Freistellungspraxis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ideelle / materielle Unterstützung der im Brand- und Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen.
- Weitere Einzelheiten zu Kriterien und Verfahren enthalten die Vergabegrundsätze (Download, PDF-Format).
- Die Förderplakette wird auf Vorschlag verliehen.
Vorschlagsberechtigt sind
- die regionalen/örtlichen Untergliederungen des Verbandes der Feuerwehren in NRW e.V. und der im Katastrophenschutz tätigen privaten Hilfsorganisationen
- die Arbeitgeberverbände
- die Gemeinden und Gemeindeverbände
- das Technische Hilfswerk
- Ein Vorschlag sollte mit Vordruck (Download, PDF-Format) erstellt und schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
- Bei regionalen/örtlichen Untergliederungen:
- Einreichen des Vorschlags über die jeweiligen Landesverbände bzw. Interessenvertretungen
- Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden:
- Direkte Übersendung des Vorschlags an das Ministerium des Innern NRW, - Referat 35 -, 40190 Düsseldorf
abteilung3[at]im.nrw.de (abteilung3[at]im[dot]nrw[dot]de)
- Direkte Übersendung des Vorschlags an das Ministerium des Innern NRW, - Referat 35 -, 40190 Düsseldorf
- Vorschlagsfrist: 31.05. eines jeden Jahres
- Verleihung der Förderplaketten: jährlich nach dem 1.09. im Rahmen eines Festaktes
Eine Jury bestehend aus Vertretern des Ministeriums, der privaten Hilfsorganisationen, der Arbeitgeberverbände, der Kommunalen Spitzenverbände, des Verbandes der Feuerwehren in NRW e.V. und des Technischen Hilfswerkes.
- im Internet an dieser Stelle
- mit Pressemitteilung des Ministeriums (Pressemitteilungen abonnieren)
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