Korruptionsbekämpfung

Schutz vor Korruption

Mit welchen Maßnahmen geht die Landesverwaltung gegen Korruption vor? Welche Ansprechstellen gibt es?

Innenrevisionen mit korruptionspräventiver Zielsetzung Geschäftsbereich Ministerium des Innern

Im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern wurden Innenrevisionen mit korruptionspräventiver Zielsetzung beim

  • Ministerium des Innern
  • bei allen fünf Bezirksregierungen
  • bei den drei Landesoberbehörden der Polizei: Landeskriminalamt (LKA), Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) und Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP)

entsprechend Nummer 3.5 Buchstabe d des Runderlasses „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)“ vom 9. Dezember 2022 eingerichtet.

Informationen zu den Aufgaben der Innenrevisionen

Informationsstelle für Vergabeausschlüsse Finanzministerium

Die Informationsstelle für Vergabeausschlüsse ist beim Ministerium der Finanzen NRW eingerichtet. Dort wird das Vergaberegister geführt. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite www.vergabe.nrw.de

Fachdezernat "Korruption und Umweltkriminalität" Landeskriminalamt

Beim Landeskriminalamt ist mit dem Dezernat 15 eine Sondereinheit gegen Korruption eingerichtet. Dort werden Erkenntnisse aus Verfahren, die von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und anderen Stellen geführt werden, in einer Hand zusammengeführt.

Hinweise auf Straftaten mit korruptivem Hintergrund können dem Landeskriminalamt über die eingerichtete Korruptionshotline unter der Rufnummer 0800 5677878 -auf der Buchstabentatstatur „korrupt“- übermittelt werden.

Darüber hinaus bietet das Ministerium des Innern die Hotline 0211/871-2440 für sonstige Hinweise, insbesondere aus seinem Geschäftsbereich, an.