Zum Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern gehören:
als Landesoberbehörde
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
als Landesmittelbehörden die fünf Bezirksregierungen in
Arnsberg,
Detmold,
Düsseldorf,
Köln und
Münster.
als untere Landesbehörden
als Einrichtungen des Landes nach § 14 Landesorganisationsgesetz
die Fortbildungsakademie in Herne
die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen,
das Institut für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in Hilden,
- das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen in Hilden,
das Institut der Feuerwehr in Münster sowie
die Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Links und Informationen zur Zuständigkeit anderer Ministerien finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung .
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