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Prüfungsgebiete sind:
-
Staatsrecht
Grundrechte
Grundbegriffe und Strukturprinzipien der Verfassung, insbesondere
- Wesen und Funktion der Grundrechte
- Freiheitsrechte; Menschenrechte
- Schutzbereiche
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot)
- Möglichkeit der Grundgesetzänderung
- Schranken ; Vorbehaltsschranken (Gesetzesvorbehalt);
- verfassungsimmanente Schranken
2. Öffentliches Dienstrecht
Keine Einschränkungen
3. Grundlagen des Haushaltsrechts
Grundgesetz
Das Finanzwesen (Art. 104 a - 115, insbesondere Art. 109 ff)
4. Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
Grundzüge des Gesetzes
5. Landesverfassung NRW
Das Finanzwesen (Art. 81 - 88)
6. Landeshaushaltsordnung NRW
Grundzüge des Gesetzes, insbesondere Regelungen zum Haushalts- und Finanzplan, zur Rechnungsprüfung und zur Entlastung
7. Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht und Allgemeinen Verwaltungsrecht
Im bürgerlichen Recht, insbesondere
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht)
- Zivilverfahrensrecht (ZPO: Allgemeine Vorschriften, Verfahren im ersten Rechtszug, Zwangsvollstreckung)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (HGB: Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, OHG, KG)
- Arbeitsrecht (Inhalt, Begründung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse)
Im Allgemeinen Verwaltungsrecht, insbesondere
- Verwaltung und Verwaltungsrecht, Träger der Verwaltung, Behörden
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Verwaltungsvorschriften)
- Der Verwaltungsakt
- Amtshaftung
- Folgenbeseitigungsanspruch
- Entschädigung bei Eigentumsbeeinträchtigungen (Enteignung, enteignungsgleicher Eingriff)
8. Grundkenntnisse im Kommunalrecht
Aus den Grundzügen des Kommunalrechts sind Gegenstand der mündlichen Prüfung insbesondere:
- Grundlagen der Gemeindeverfassung
- Gemeindegebiet
- Gemeindliche Rechtsetzung
- Einwohner und Bürger
- Der Rat
- Bürgermeister/Verwaltungsvorstand
- Haushaltswirtschaft
- Rechnungsprüfung
- Wirtschaftliche Betätigung und nichtwirtschaftliche Betätigung
- Aufsicht
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