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Landesqualifizierung für arbeitslose Menschen mit Behinderung

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Was ist die Landesqualifizierung?

Die Landesqualifizierung für arbeitslose Menschen mit einer Behinderung - kurz „LQ“ - ist ein Angebot, das die Landesregierung bereits seit dem Jahr 1997 organisiert. Sie wurde auf Initiative des Landtags mit dem Landesarbeitsamt und den Integrationsämtern der Landschaftsverbände als Qualifizierungsmaßnahme für arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung entwickelt.

Ziel ist es, arbeitslose Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte zu Verwaltungsfachangestellten für die Landesverwaltung zu qualifizieren. Mit dem Angebot erhalten diese die Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren und durch die unbefristete Übernahme in den Landesdienst beruflich Fuß zu fassen. Den Betroffenen wird damit eine aktive berufliche Teilhabe ermöglicht.

 

"Die Landesqualifizierung ist ein wichtiger Baustein des Landes zur Inklusion - aber sie ist noch weit mehr als das. Sie ist für uns ein Weg, um fähige, motivierte Menschen für unsere Verwaltung zu gewinnen. Die brauchen wir dringend, deshalb empfehle ich Ihnen: Bewerben Sie sich!"

(Herbert Reul, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalens)

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Zielgruppe sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte, schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen mit einem Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Anerkannte abgeschlossene Ausbildungen können sein:

- Kauffmann (m/w/d)

- Fachwirtin (m/w/d) oder Ausbildungen aus den Bereichen - Recht oder Öffentliche Verwaltung wie:

Fachangestellte (m/w/d) für Arbeitsmarktdienstleistungen

Fachangestellte (m(w/d) für Medien- und Informationsdienste

Justizfachangestellte (m(w/d)

Notarfachangestellte (m(w/d)

Patentanwaltsfachangestellte

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (m(w/d)

Rechtsanwaltsfachangestellte (m(w/d)

Sozialversicherungsfachangestellte (m(w/d)

Steuerfachangestellte (m(w/d)

Verwaltungsfachangestellte(m(w/d), oder

- andere nach dem Bundesbildungsgesetz anerkannte Berufe, die mindestens dem Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens - DQR - entsprechen. Es wird eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Büro-, Buchhalterei- oder sonstigem Innendienst vorausgesetzt, oder

- eine abgeschlossene Ausbildung mindestens dem Niveau 3 des Deutschen Qualifikationsrahmens - DQR - entsprechend in Kombination mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Büro-, Buchhalterei- oder sonstigem Innendienst.

Wie kann man sich bewerben?

Die Bewerbung für die Teilnahme an der Maßnahme kann ganzjährig bei einem der beiden Berufsförderungswerke in Düren - für Sehbehinderte Menschen - und in Oberhausen - für Menschen mit anderen Behinderungsarten - oder über den Rehabilitationsträger erfolgen.

Wie ist der zeitliche Ablauf der Maßnahme?

Im Frühjahr eines jeden Jahres findet eine einwöchige Eignungsprüfung in einem der beiden Berufsförderungswerken (BFW) statt. Nach bestätigter Eignung findet anschließend ein Auswahlgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der BFW, des Ministeriums des Innern und der Landesschwerbehindertenvertretung statt.

Bei Zulassung zur Teilnahme beginnt Anfang September die 8-monatige Rehabilitationsmaßnahme und Unterbringung in den Berufsförderungswerken Düren oder Oberhausen. Im Dezember stehen Zwischenprüfungen an.

Die Abschlussprüfungen vor dem Landesprüfungsamt NRW sind für März und April eines jeden Jahres terminiert.

Welche Kenntnisse und Inhalte werden in der Qualifizierung vermittelt?

In ca. 1000 Unterrichtsstunden werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Kernfächern der Ausbildung eines Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) geschult. Die Schwerpunkte dieser theoretischen Ausbildung bilden z.B. die Fächer Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und öffentliches Dienstrecht.

Wo findet die Maßnahme statt?

Die Landesqualifizierungsmaßnahme wird bei den Berufsförderungswerken Düren und Oberhausen durchgeführt.

Nach erfolgreichem Abschluss werden die Absolventinnen und Absolventen dieser Maßnahme jeweils zum 1. Mai unbefristet in den Landesdienst Nordrhein-Westfalen eingestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Berufsförderwerke.