Praktikum oder Station im Referendariat
Praktikum oder Station im Referendariat
Interesse an einem Praktikum oder auf der Suche nach einer Station im Referendariat?
Dann sind Sie hier genau richtig! Hier erfahren Sie, was wir im Ministerium des Innern alles so machen -und wieso wir das gerne tun!
Ist ein Praktikum oder eine Station im Referendariat im Innenministerium möglich?
Ja! Wir freuen uns, einen Einblick in unsere vielfältigen, interessanten Aufgaben zu geben und beim Erwerb vertiefter Kenntnisse zu unterstützen. Wir bieten daher:
- Pflichtpraktika im Rahmen der Schul- oder Hochschulausbildung
- die Verwaltungs- sowie Wahlstation im Rahmen des Rechtsreferendariats
- die Wahlstation im Rahmen des Verwaltungsreferendariats
- das Praktikum nach § 8 JAG
- die Ausbildungsstation im Rahmen der RIA/RSA-Ausbildung
In welchen Bereichen ist ein Einsatz möglich?
In 7 Abteilungen und weit über 60 Referaten wird an unterschiedlichsten für das Land wichtigen Themen gearbeitet. Der Organisationsplan und Geschäftsverteilungsplan des Innenministeriums geben einen guten Überblick über die verschiedenen Arbeitseinheiten und Aufgaben.
Leider ist ein Einsatz in der Abteilung 6 (Verfassungsschutz) nicht möglich. Daneben ist weder ein studentisches Pflichtpraktikum in Abteilung 4 (Polizei), noch eine Station im Referendariat in den Referaten 422 und 423 der Abteilung 4 möglich.
Wie bewerbe ich mich?
Eine Bewerbung ist per E-Mail an ausbildung[at]im.nrw.de (ausbildung[at]im[dot]nrw[dot]de) möglich und sollte für die Planbarkeit ca. 6-8 Monate vor Beginn des Praktikums bzw. der Station bei uns eingehen.
Der Bewerbung fügen Sie bitte bei:
- Anschreiben (mit Anlass/Motivation, Zeitraum, Wunschbereich(e))
- Lebenslauf
und
bei Praktika:
- Angabe der Rechtsgrundlage für das (Pflicht-)Praktikum (Studienordnung/Modulhandbuch etc.)
- Zeugnisse
- Immatrikulationsbescheinigung
bei Stationen im Rechtsreferendariat:
- Bestätigung über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst des OLG
- Zeugnis über das 1. Staatsexamen
bei RIA:
- Modulbeschreibung des geplanten Moduls
Die Anlagen übersenden Sie bitte in einem PDF-Dokument mit max. 6 MB.
Zudem benötigen wir zur Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten Ihre Einverständniserklärung.
Was kommt nach meiner Bewerbung?
Nach Eingang der Bewerbung wird in allen Bereichen, die dafür zur Verfügung stehen abgefragt, ob eine Betreuung zum gewünschten Zeitraum möglich ist. Dies kann ggf. ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Wir melden uns im Anschluss bei Ihnen. Bewerbungsgespräche finden in der Regel nicht statt.
Wenn Ihr Praktikum oder Ihre Station in einem sicherheitsrelevanten Bereich stattfindet, behalten wir uns eine Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG NRW vor.
Erhalte ich eine Vergütung während des Praktikums?
Bei Praktika im Rahmen eines Studiums gibt es im Regelfall eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro monatlich.
An wen kann ich mich mit Fragen wenden?
Unsere Ansprechpersonen Herr Klein und Frau Ummelmann stehen sowohl per Mail als auch telefonisch für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung.
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