Ministerium des Innern koordiniert das amtliche Vermessungswesen in NRW
Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (Referate 37 und 38) zuständig für die grundsätzlichen Angelegenheiten des amtlichen Vermessungswesens, der amtlichen Grundstückswertermittlung sowie der Geodateninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Es legt die fachlich-technischen und rechtlichen Grundlagen fest und stellt sicher, dass überall in unserem Land Daten nach einheitlichen Regeln erfasst, geführt und bereitgestellt werden.
Hier wird auch die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern koordiniert:
AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder)
Bezirksregierung Köln stellt Geobasisdaten landesweit bereit
Die Bezirksregierung Köln ist mit ihrer Abteilung „Geobasis NRW“ die für die Landesvermessung in Nordrhein-Westfalen zuständige Behörde. Sie ist landesweit für die Erhebung, Führung und Bereitstellung der Geobasisdaten der Landesvermessung und die Einrichtung des einheitlichen geodätischen Raumbezuges zuständig. Darüber hinaus übernimmt Geobasis NRW die überregionale Bereitstellung von digitalen Daten des Liegenschaftskatasters. Hier ist zudem die Geschäftsstelle des Interministeriellen Ausschusses zum Aufbau der Geodateninfrastruktur (IMA GDI.NRW) angesiedelt.
Bezirksregierungen als Aufsichtsbehörden
Die fünf Bezirksregierungen (Dezernate 31.2) sind zuständig für die Aufsicht über die Katasterbehörden, über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Hier werden die ÖbVI zugelassen und Mitglieder der Gutachterausschüsse bestellt. Für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie sind die Dezernate 31.2 „Zuständige Stelle“ nach § 73 Berufsbildungsgesetz.
Direktlinks zu den Dezernaten 31.2 der Bezirksregierungen
Katasterbehörden als erste Anlaufstelle
Vor Ort, bei den Kreisen und kreisfreien Städten, sind die 53 Katasterbehörden in NRW erste Anlaufstelle des amtlichen Vermessungswesens. Sie führen das Liegenschaftskataster als „Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung".
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Sie sind beliehene Freiberufler und verstehen sich als ganzheitliche Gesamtdienstleister rund um das Grundstück. Das Besondere: Der Staat hat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen. So wie der Notar hoheitliche Aufgaben für das Grundbuch übernimmt, übernimmt der ÖbVI hoheitliche Aufgaben für das Liegenschaftskataster.
Übersichtskarte aller ÖbVI-Geschäftsstellen in NRW
Liste aller ÖbVI in NRW (PDF-Datei)
Liste aller ÖbVI in NRW (CSV-Datei)
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Die Aufgaben der amtlichen Grundstückswertermittlung werden in NRW von 76 Gutachterausschüssen und einem Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte geleistet. Die Gutachterausschüsse sind bei den Kreisen, kreisfreien Städten und bestimmten großen kreisangehörigen Städten eingerichtet und sie beobachten und beschreiben die örtlichen Grundstücks- und Immobilienmärkte. Der Obere Gutachterausschuss ist landesweit tätig und führt überregionale Auswertungen zur Beschreibung der Märkte durch. Durch diese Tätigkeit wird der Entstehung eines Spekulationsmarktes entgegengewirkt und eine gerechte Bodenpreisbildung sichergestellt.
Weitergehende Information: www.boris.nrw.de
Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern: Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse (AK OGA)
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