SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Sicherheit bei Veranstaltungen

Sicherheitskraft bei einer Veranstaltung

Vielfältige Sicherheitsaspekte, die durch unterschiedliche Fachgesetze geregelt werden, sind bei der Durchführung von Großveranstaltungen durch die Kommunen zu prüfen. Um den Kommunen hier eine Orientierung zu geben, hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und von Fachleuten den Orientierungsrahmen für Großveranstaltungen erarbeitet. Die 2012 veröffentlichte Erstfassung wurde zwischenzeitlich von einer Arbeitsgruppe überarbeitet und der aktuelle Orientierungsrahmen für Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential erarbeitet.

Hilfestellung für Kommunen und Veranstalter Veranstaltungen nicht verhindern, sondern sicher ermöglichen

Der Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential soll die Kommunen unterstützen, in deren Gemeindegebiet eine Veranstaltung stattfinden wird. Er baut auf Erfahrungen auf, die sich in der Praxis bewährt haben.

Durch ein strukturiertes, transparentes und fachlich fundiertes Verfahren werden Veranstaltungen sicher geplant und durchgeführt. Eine systematische Nachbereitung von Großveranstaltungen sorgt für eine laufende Verbesserung der Sicherheit.

Die Anlagen zum Orientierungsrahmen stellen Arbeitshilfen für die Kommunen und Veranstalter dar. Sie geben allen Interessierten einen Überblick über die Grundlagen der Prüfung. Tagesaktuelle Fassungen der Anlagen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune zu finden.

Modell für den Verfahrensablauf in der Kommune

Der Orientierungsrahmen empfiehlt den Kommunen die Benennung zentraler Ansprechpartner und die Einrichtung von Koordinierungsgremien für Veranstaltungen. Wer eine Veranstaltung plant, wendet sich an den zentralen Ansprechpartner der Kommunalverwaltung am Veranstaltungsort. Dieser leitet die Veranstaltungsanfrage den zuständigen Ämtern zu und schaltet bei Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential ein Koordinierungsgremium ein. In dem Koordinierungsgremium sind alle Ämter und Behörden vertreten, deren Expertise für die Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen erforderlich ist.

Diese Struktur bietet Vorteile:

  • Die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten können so ihre Verantwortung für die Sicherheit von Veranstaltungen in ihrer Kommune besser wahrnehmen.
  • Veranstalter haben eine einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen rund um ihre Veranstaltung.

 

Ablaufplan (Anhang A des Orientierungsrahmens)

Organisationsplan einer kreisfreien Stadt, in der häufig Großveranstaltungen stattfinden als Beispiel (Anlage 1 des Orientierungsrahmens)

Ein Veranstalterfragebogen (Anlage 2 zum Orientierungsrahmen) unterstützt den zentralen Ansprechpartner bei der Ermittlung und Erfassung aller für seine Aufgabe notwendigen Informationen.

Sicherheitskonzept: Inhalt und Prüfung

Das Sicherheitskonzept beinhaltet alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die im Vorfeld einer Veranstaltung vom Veranstalter vorzusehen sind.

Wer eine Veranstaltung plant, die über ein erhöhtes Gefährdungspotential verfügt, reicht das Sicherheitskonzept bei der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll, ein. Das Musterinhaltsverzeichnis für ein Sicherheitskonzept der Stadt Düsseldorf (Anlage 3 zum Orientierungsrahmen) dient als Kurzübersicht, welche wesentlichen Inhalte bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes berücksichtigt werden sollen. 

Ein Merkblatt zur Erstellung und Prüfung von Sicherheitskonzepten aus der Stadt Düsseldorf (Anlage 4 zum Orientierungsrahmen) gibt Hinweise zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung des Sicherheitskonzepts.

Nachbearbeitung

Die Handlungsempfehlung für die systematische Erfassung von Erfahrungen (Anlage 6 zum Orientierungsrahmen) ermöglicht eine ständige Verbesserung der Sicherheitsstandards mit Blick auf die nächsten Veranstaltungen.