SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Aufgaben der Innenrevisionen

Unter dem Aspekt der Korruptionsprävention unterstützen die Innenrevisionen die Dienst- und Fachaufsicht; sie übernehmen aber nicht deren originären Aufgaben.

Die Innenrevisionen sollen korruptiven Sachverhalten durch Prüfungen und Schwachstellenanalysen der Ablauforganisation in korruptionsgefährdeten Bereichen sowie durch Mithilfe bei der Umsetzung personalbezogener korruptionspräventiver Maßnahmen und Konzepte vorbeugen. Sie sollen vorschriftswidriges Handeln oder Unterlassen aufdecken und bei begründetem Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung den zuständigen öffentlichen Stellen empfehlen, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.

Diese Aufgaben nehmen sie insbesondere durch Revisionen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit folgenden Schwerpunkten wahr:

  • ablauforganisatorische Schwachstellenanalysen
  • Überprüfung der Umsetzung des Konzeptes der Innenministerkonferenz (IMK – Konzept), hier insbesondere
    • Aus- und Fortbildung,
    • Sensibilisierung der Beschäftigten,
    • Personalrotation,
    • Stärkung der Führungsverantwortung,
  • sonstige korruptionshemmende Maßnahmen (z.B. Zustand des internen Kontrollsystems)
  • Sensibilisierung der Beschäftigten beispielsweise durch Fortbildungen und Broschüren

Weitere Tätigkeitsfelder der Innenrevisionen sind:

  • Auswertung von Prüfberichten sonstiger privater und öffentlicher Prüfinstitutionen
  • Strategische Beratung
  • Zentrale Anlaufstelle für Verwaltungs- und Nichtverwaltungsangehörige

Die Innenrevision beim Ministerium des Innern nimmt zusätzlich folgende Aufgaben wahr:

  • Abstimmung ressortübergreifender / bundeseinheitlicher Maßnahmen
  • Fachaufsicht über die Innenrevisionen oder Organisationseinheiten mit korruptionspräventiver Zielsetzung (Aufstellen von Richtlinien, Prüfprogrammen, Auswertung der Prüfungen, Beratung, Koordination)