SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz Grafik

Eine gut funktionierende und vertrauenswürdige Landesverwaltung baut auf den Beschäftigten, deren Integrität und einem recht- und zweckmäßigen Handeln auf. Daher ist Ihre Mitwirkung und Unterstützung gefragt. 

Sie haben im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit im oder mit dem IM NRW bzw. mit oder in den Dienststellen ihres Zuständigkeitsbereiches (ausgenommen Bezirksregierungen) Informationen über Verstöße erhalten? Ihr innerer Wertekompass schlägt an? Sie wollen das nicht einfach laufen lassen? Dann sind Sie bei der internen Meldestelle beim Referat 15 - Hinweisgeberstelle - richtig. Wir gehen Ihren Hinweisen nach. Dabei arbeiten wir unparteiisch, unabhängig und frei von Interessen Dritter. Wir unterliegen nicht dem Strafverfolgungszwang und berichten unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes ausschließlich an die Staatssekretärin.

Sie haben die Möglichkeit - ohne Einhaltung des Dienstweges - diese Verstöße der internen Meldestelle des IM NRW zu melden. Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist u.a., hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen aufgrund einer Meldung oder Offenlegung zu schützen und ihnen rechtliche Sicherheit zu bieten. Ein zentraler Aspekt des HinSchG ist dabei der Schutz der Identität der involvierten Personen.

Nähere Informationen für Sie über uns und die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Abgabe einer Meldung nach dem HinSchG und insbesondere über die eröffneten Meldekanäle, erhalten Sie unter den unten aufgeführten Seiten.