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Interne/Externe Meldestellen
Die hinweisgebende Person hat die Wahl zwischen einer Meldung an eine interne oder eine externe Meldestelle.
Eine Meldung an die interne Meldestelle ist zu bevorzugen, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Externe Meldestellen
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ)
Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht BaFin
Bundeskartellamt (BKartA)