©Jochen Tack
Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung werden veröffentlicht. Auf diese Weise können Dienststellen in gleichgelagerten Fällen ohne eine in den laufbahnrechtrechtlichen Vorschriften vorgeschriebene Beteiligung des Landespersonalausschusses in eigener Zuständigkeit entscheiden.
Veröffentlichte Beschlüsse:
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