Landtagswahl am 25. April 2027
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat mit Kabinettsbeschluss vom 24. Februar 2026 den Wahltag für die Landtagswahl NRW 2027 auf Sonntag, den 25. April 2027, festgesetzt.
Wahlberechtigung für die Landtagswahl NRW 2027
- Sie sind in Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt, wenn Sie
- Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind undmindestens 16 Jahre alt sind und
- seit dem 09.04.2027 in Nordrhein-Westfalen wohnen bzw. bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder
- sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.
Neu: Ab der nächsten Landtagswahl 2027 in NRW können deutsche Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben Dies wurde durch ein verfassungsänderndes Gesetz ermöglicht, das der Landtag Nordrhein-Westfalen am 17. Dezember 2025 beschlossen hat. Dadurch wächst die Zahl der Wahlberechtigten in NRW um rund 300.000 auf insgesamt etwa 12,9 Millionen.“