SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Allgemeine Informationen

Landtagswahl NRW 2027: 25. April 2027

Die Landtagswahl 2027 erfolgt in 128 Wahlkreisen in Nordrhein-Westfalen.

Es sind zwei Stimmen bei der Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen zu vergeben:
•    Die Erststimme für einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete direkt aus Ihrem Wahlkreis (Direktmandat) 
•    Die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei

Wahlberechtigte NRW - Wer darf bei der Landtagswahl 2027 wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie

•    Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und 
•    mindestens 16 Jahre alt sind und
•    seit dem 09.04.2027 in Nordrhein-Westfalen wohnen bzw. bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder
•    sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.

Ausnahme: Ausgeschlossen vom Wahlrecht bei der Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht mehr besitzt.
 

Hilfestellung für Menschen mit Beeinträchtigungen

Für Menschen mit Behinderungen gibt es bei der Landtagswahl NRW 2027 Erleichterungen bei der Stimmabgabe. Ziel ist, dass jede Wählerin und jeder Wähler die Wahl selbstständig und barrierefrei ausüben kann.


Barrierefreie Wahlräume
Die Wahlräume sollen möglichst barrierefrei sein. Informationen dazu, welche Räume barrierefrei sind, erhalten Sie rechtzeitig über:
•    öffentliche Bekanntmachungen, 
•    Pressemitteilungen oder 
•    die Website der zuständigen Gemeindebehörde. 
Wer in einem anderen Wahlraum seines Wahlbezirks wählen möchte, kann dies mit einem Wahlschein tun. Damit ist sowohl die Teilnahme an der Briefwahl als auch die Stimmabgabe am Wahltag in jedem Wahlraum des Wahlbezirks möglich.


Hilfe bei der Stimmabgabe
Wählerinnen und Wähler, die den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten oder in die Wahlurne werfen können, dürfen eine Hilfsperson hinzuziehen. Dies kann sein:
•    ein Familienmitglied, 
•    eine vertraute Person oder 
•    ein Mitglied des Wahlvorstands. 


Die Hilfsperson darf die Wahlentscheidung nicht beeinflussen. Bei Bedarf kann sie auch in die Wahlkabine begleitet werden. Alles, was die Hilfsperson in der Kabine erfährt, ist streng geheim.
Blinde oder sehbeeinträchtigte Wählerinnen und Wähler können:
•    eine Stimmzettelschablone zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden, 
•    akustische Hilfsmittel nutzen, die von den Wahlleitungen und Blindenverbänden bereitgestellt werden. 


Die obere rechte Ecke des Stimmzettels ist abgeschnitten, damit die Schablone korrekt verwendet werden kann. Bei mehreren gleichzeitig stattfindenden Wahlen helfen Markierungen oder Stanzungen, die Stimmzettel auseinanderzuhalten.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden auf dieser Internetseite Informationen in Leichter Sprache zur Wahl veröffentlicht.

Briefwahl

Auch bei der Briefwahl dürfen Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen eine Hilfsperson zum Ausfüllen der Unterlagen hinzuziehen. Auf dem Wahlschein muss die Hilfsperson eidesstattlich bestätigen, dass die Stimme korrekt entsprechend dem Willen der Wählerin oder des Wählers abgegeben wurde.

Wahlbeobachtung der Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027

Die Öffentlichkeit der Wahl ist ein zentrales Wahlrechtsprinzip. Sie schützt die Grundsätze der Landtagswahl NRW 2027 und stärkt das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die Integrität der Wahl.
Jede Person darf ab dem Zusammentritt des Wahlvorstands am Wahltag bis zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlraum anwesend sein.
Die Bundeswahlleiterin hat eine Handreichung zur Wahlbeobachtung erstellt. Sie bietet ehrenamtlichen Wahlvorständen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die wichtigsten Informationen und Hinweise. Die Grundsätze in der Handreichung lassen sich auf alle Parlamentswahlen und Kommunalwahlen anwenden.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin im Downloadbereich am Bildrand.

 

Schutz vor Desinformation

Die sichere Durchführung von Wahlen ist für eine funktionierende Demokratie unverzichtbar. Neutralität der Wahlorgane und der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl sind zentrale Bedingungen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Wähler in die Wahlorganisation und das Wahlergebnis zu stärken.


Was sind Desinformationen?
Unter Desinformationen versteht man nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die verbreitet werden, um die Öffentlichkeit zu täuschen oder zu beeinflussen. Dazu zählen insbesondere:
•    Fake News 
•    Verschwörungstheorien 
•    politisch motivierte Propaganda 
Desinformationen können überall auftreten: in Sozialen Medien, auf Websites, in Gesprächen mit Freunden oder in Nachrichtenbeiträgen.


Wie können Sie Desinformationen erkennen und vermeiden?
Das wichtigste Mittel gegen Desinformationen sind sachliche und verlässliche Informationen. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aktiv dazu beitragen, Falschinformationen zu reduzieren:
•    Inhalte nicht ungeprüft weiterleiten 
•    Informationen aus zuverlässigen Quellen beziehen und mit weiteren Quellen abgleichen 
•    Sich nicht von manipulativen Inhalten beeinflussen lassen. 


Nützliche Informationsquellen
•    Landesanstalt für Medien NRW: Kampagne gegen Desinformation und Aufklärungsmaterial  
•    Bundeswahlleiterin: Fakten gegen Desinformation zur Bundestagswahl 2025 
•    Bundesministerium des Innern: Informationen zu hybriden Bedrohungen und Desinformation  
Mit aufgeklärtem Umgang und geprüften Informationen können Bürgerinnen und Wähler aktiv dazu beitragen, dass die Landtagswahl NRW 2027 sicher, fair und transparent bleibt.