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Das Gremium für besondere Fälle

Das Gremium für besondere Fälle

Der Landespersonalausschuss entscheidet über Ausnahmen von der normalen beruflichen Entwicklung – Informationen für Beamtinnen und Beamte und solche, die es werden wollen.

Schreibtisch mit Computer
Inhaltsseite

Profil

Der Landespersonalausschuss Nordrhein-Westfalen (LPA) ist ein unabhängiges Gremium, das für die Erteilung von laufbahnrechtlichen Ausnahmegenehmigungen eingerichtet worden ist.
Symbolbild Paragraph
Inhaltsseite

Rechtsgrundlagen & Aufgaben

Rechtsgrundlage für die Einrichtung sowie die Aufgaben des LPA sind die §§ 94 - 102 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG). Diese legen z.B. fest, wer Mitglied ist und welche Aufgaben das Gremium wahrnehmen soll.
Schreibtisch mit Notizblock und Taschenrechner
Inhaltsseite

Geschäftsstelle

Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Symbolbild Fragezeichen
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FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Landespersonalausschuss.

Weitere Informationen

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Antrag

Wie kann ich einen Antrag stellen und welche Unterlagen brauche ich dazu?
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