Copyright Fotolia/Gerhard Seybert Inhaltsseite Profil Der Landespersonalausschuss Nordrhein-Westfalen (LPA) ist ein unabhängiges Gremium, das für die Erteilung von laufbahnrechtlichen Ausnahmegenehmigungen eingerichtet worden ist. Copyright Fotolia/Robert Kneschke Inhaltsseite Rechtsgrundlagen & Aufgaben Rechtsgrundlage für die Einrichtung sowie die Aufgaben des LPA sind die §§ 94 - 102 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG). Diese legen z.B. fest, wer Mitglied ist und welche Aufgaben das Gremium wahrnehmen soll. Copyright Fotolia/tunedin Inhaltsseite Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Copyright Fotolia/sdecoret Inhaltsseite FAQ Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Landespersonalausschuss. Weitere Informationen Copyright Fotolia/REDPIXEL Inhaltsseite Antrag Copyright Fotolia/Sashkin Inhaltsseite Sitzungstermine Copyright Fotolia/KonstantinYuganov Inhaltsseite Mitglieder Copyright Jochen Tack Inhaltsseite Beschlüsse Copyright pogonici - Fotolia.com Inhaltsseite Prüfungsinhalte
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