Das Gremium für besondere Fälle Der Landespersonalausschuss entscheidet über Ausnahmen von der normalen beruflichen Entwicklung – Informationen für Beamtinnen und Beamte und solche, die es werden wollen. Profil Der Landespersonalausschuss Nordrhein-Westfalen (LPA) ist ein unabhängiges Gremium, das für die Erteilung von laufbahnrechtlichen Ausnahmegenehmigungen eingerichtet worden ist. Rechtsgrundlagen & Aufgaben Rechtsgrundlage für die Einrichtung sowie die Aufgaben des LPA sind die §§ 94 - 102 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG). Diese legen z.B. fest, wer Mitglied ist und welche Aufgaben das Gremium wahrnehmen soll. Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet. FAQ Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Landespersonalausschuss. Weitere Informationen Antrag Sitzungstermine Mitglieder Beschlüsse Prüfungsinhalte
Profil Der Landespersonalausschuss Nordrhein-Westfalen (LPA) ist ein unabhängiges Gremium, das für die Erteilung von laufbahnrechtlichen Ausnahmegenehmigungen eingerichtet worden ist.
Rechtsgrundlagen & Aufgaben Rechtsgrundlage für die Einrichtung sowie die Aufgaben des LPA sind die §§ 94 - 102 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG). Diese legen z.B. fest, wer Mitglied ist und welche Aufgaben das Gremium wahrnehmen soll.
Geschäftsstelle Zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Landespersonalausschusses wurde eine Geschäftsstelle beim Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
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