SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Briefwahl

Das Wichtigste zusammengefasst

Briefwahl zur Landtagswahl 2027

Das Leitbild demokratischer Wahlen ist die Stimmabgabe am Wahlsonntag im Wahlraum („Wahllokal“). Wenn Sie an diesem Tag verhindert sind, können Sie Ihre Stimme bequem per Briefwahl abgeben.

 

Briefwahl beantragen

Für die Briefwahl benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie bei Ihrem zuständigen Wahlamt beantragen können:

  • Einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und zur Post bringen. Behalten Sie die Postlaufzeiten im Blick (auch für den Rücklauf)!
  • Meistens kann man auch online über die Website der Gemeinde Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Unterlagen können auch an eine abweichende Adresse (z. B. Urlaubsort) geschickt werden.

 

Briefwahl vor Ort (Direktwahl)

Sie können auch die Briefwahl direkt vor Ort ausüben:
Gehen Sie in Ihr Wahlamt, dort erhalten Sie die Unterlagen, füllen diese aus und geben den Wahlbrief direkt dort ab.

 

So funktioniert die Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen enthalten:

  • Wahlschein mit eidesstattlicher Versicherung
  • Stimmzettel
  • weißen Stimmzettelumschlag
  • hellroten Wahlbriefumschlag
  • Merkblatt mit Erläuterungen

So gehen Sie vor:

  1. Stimmzettel ausfüllen und in den weißen Stimmzettelumschlag legen (verschließen)
  2. Wahlschein unterschreiben
  3. weißen Stimmzettelumschlag und Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag legen (verschließen).

Wichtig: Ohne unterschriebenen Wahlschein ist Ihre Stimme ungültig.

 

Fristen beachten

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen, so dass Sie ihn rechtzeitig abgeben sollten – planen Sie die Postlaufzeiten mit ein. Alternativ können Sie den Wahlbrief direkt beim Wahlamt abgeben.

 

Wahl im Wahlraum trotz Briefwahl

Mit Ihrem Wahlschein können Sie auch im Wahlraum wählen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Briefwahl beantragt haben, ist die Stimmabgabe im Wahlraum aber nur mit Wahlschein möglich.

Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig neue Briefwahlunterlagen beantragen, da Sie für die Stimmabgabe im Wahlraum gesperrt sind.

FAQ zur Briefwahl Häufig gestellte Fragen für Wählerinnen und Wähler - vor der Landtagswahl 2027

Die Briefwahl für die Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen beginnt, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie einen Wahlschein bei Ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.


Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen Mitte bis Ende März 2027 versendet. Danach können die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
 

Die Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl 2027 ist ein Hinweis Ihrer Gemeinde in Form einer Karte oder eines Briefs mit dem Sie über die bevorstehende Wahl informiert werden. Sie wird an alle Wahlberechtigten verschickt, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind.


Sie informiert über die anstehende Landtagswahl und enthält insbesondere Informationen zu:

  • dem Wahlraum („Wahllokal“), in dem am Wahlsonntag gewählt werden kann,
  • Zeit und Ort der Wahl,
  • der Barrierefreiheit des Wahlraums,
  • der Briefwahl.


Hinweis: Für die Stimmabgabe im Wahlraum sollten die Wahlbenachrichtigung sowie ein Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitgebracht werden.

Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Landtagswahl 2027 im Ausland oder im Urlaub befinden, können die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse (z. B. Urlaubsadresse im Ausland) geschickt werden.


Das Porto für den Versand der Briefwahlunterlagen übernimmt in diesem Fall die jeweilige Kommune. Bitte beachten Sie, dass die Übersendung mittels einfacher Briefsendung erfolgt und entsprechende Postlaufzeiten - gerade in das außereuropäische Ausland - einzuplanen sind. Ein Expressversand findet nicht statt.


Für den Rückversand des Wahlbriefs an das Wahlamt gilt:

  • das Porto müssen die Wahlberechtigten selbst tragen
  • das Risiko der rechtzeitigen Zustellung liegt ebenfalls bei den Wahlberechtigten.
     

Bei der Briefwahl zur Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen gelten strenge gesetzliche Regelungen, um Manipulationen auszuschließen.


Jede wahlberechtigte Person muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Stimmzettel persönlich ausgefüllt wurde. Wenn eine Hilfsperson bei der Stimmabgabe unterstützt, bestätigt diese durch Unterschrift ebenfalls, dass der Stimmzettel entsprechend dem erklärten Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet wurde.


Die wahlberechtigte Person entscheidet selbst, wer als Hilfsperson hinzugezogen wird. Diese muss mindestens 16 Jahre alt sein.


In Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Altenheimen oder Justizvollzugsanstalten ist die Einrichtungsleitung verpflichtet sicherzustellen, dass die Stimmabgabe unbeobachtet und persönlich möglich ist. Auch dort gelten die Regeln zur Hinzuziehung von Hilfspersonen. Zudem kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands als Hilfsperson fungieren.


Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar. Gleiches gilt für Wahlfälschung und Wahlmanipulation nach den §§ 107 ff. des Strafgesetzbuches.

FAQ zur Briefwahl Häufig gestellte Fragen für Wählerinnen und Wähler - während der Landtagswahl 2027

Ja, die Briefwahl zur Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen kann auch ohne Wahlbenachrichtigung beantragt werden.


Der Antrag auf einen Wahlschein ist formlos - nicht jedoch telefonisch - möglich. Damit die Gemeinde prüfen kann, ob eine Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis vorliegt, müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). 
     

Wer per Briefwahl an der Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen teilnehmen möchte, muss zunächst einen Wahlschein bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Hinweise zum Ablauf finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.


Der Antrag kann auf folgenden Wegen gestellt werden:

  • schriftlich, z. B. mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • persönlich bei der Gemeinde
  • per E-Mail oder über andere nachweisbare elektronische Übermittlungen
  • in der Regel auch über Online-Formulare der Gemeinde.


Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.


Sobald der Antrag eingegangen ist, versendet das Wahlamt die Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl NRW 2027 in der Regel per Post oder durch Boten. Die Unterlagen bestehen aus:

  • Wahlschein mit eidesstattlicher Versicherung
  • Stimmzettel
  • weißer Stimmzettelumschlag
  • hellroter Wahlbriefumschlag. 


Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abgeholt oder durch eine bevollmächtigte Person entgegengenommen werden. In diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.


Die Beantragung eines Wahlscheins ist grundsätzlich bis zum 23. April 2027, 15 Uhr möglich. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden.


Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wahlamt und beantragen Sie neue Briefwahlunterlagen. Eine Stimmabgabe im Wahlraum ist nicht möglich, weil Sie dort für die Stimmabgabe gesperrt sind.
 

Die Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen enthalten ein Merkblatt, das Schritt für Schritt alles erklärt. 


Nach der Stimmabgabe müssen die Unterlagen im hellroten Wahlbrief vollständig und gut verschlossen zurückgesendet werden. Der Wahlbrief muss enthalten:

  • den unterschriebenen Wahlschein mit der eidesstattlichen Versicherung, dass der Stimmzettel persönlich oder (bei Hilfe durch eine Hilfsperson) entsprechend dem erklärten Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet wurde
  • den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag, der den Stimmzettel enthält.


Der Stimmzettel muss eindeutig gekennzeichnet sein. Zusätze oder sonstige Anmerkungen dürfen nicht enthalten sein, da die Stimme sonst ungültig werden kann.

Wenn der Wahlschein zur Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen verloren geht oder nicht angekommen ist, kann ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.


Voraussetzung ist, dass glaubhaft versichert wird, dass der Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde. In diesem Fall kann bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 24. April 2027, 12:00 Uhr) ein neuer Wahlschein bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.


Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, sind für die Stimmabgabe im Wahlraum gesperrt.
 

Ja, die bevollmächtigte Person muss dem Wahlamt eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen. Außerdem gilt:

  • Die bevollmächtigte Person muss sich auf Verlangen ausweisen.
  • Eine Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten. 
     

Die Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl 2027 werden verschickt oder können im Wahlamt abgeholt werden, sobald die gedruckten Stimmzettel und Wahlunterlagen vorliegen.


Der genaue Zeitpunkt kann je nach Gemeinde variieren. In der Regel ist mit einem Versand der Briefwahlunterlagen ab etwa Ende März 2027 zu rechnen.

Die Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbrief mit Inhalt) zur Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen werden bei der zuständigen Gemeinde abgegeben oder per Post versendet. Der ausgefüllte Stimmzettel befindet sich dabei im verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag, der zusammen mit dem Wahlschein im Wahlbriefumschlag verschlossen wird.


Alle eingehenden Wahlbriefe werden von der Gemeinde ungeöffnet entgegengenommen und gesammelt – auch dann, wenn sie bereits vor dem Wahltag eingehen.


Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist gesetzlich verpflichtet, die Wahlbriefe bis zum Wahltag ungeöffnet und sicher aufzubewahren.  Dazu gehört es auch,

  • die Wahlbriefe vor unbefugtem Zugriff durch geeignete Maßnahmen zu sichern und
  • sie am Wahltag sicher zu den Briefwahlvorständen zur transportieren.

Bei der Briefwahl zur Landtagswahl NRW 2027 muss der Wahlbrief spätestens am Wahltag (25. April 2027, 18:00 Uhr) bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein.
 

Wichtig:

  • Für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs sind Sie selbst verantwortlich
  • Sie sollten den Wahlbrief sicherheitshalber spätestens am Dienstag vor dem Wahltag per Post versenden.

  
Alternativ können Sie den Wahlbrief auch:

  • direkt in einen Briefkasten der Gemeinde werfen oder
  • beim Wahlamt abgeben (nicht im Wahlraum am Wahltag möglich). 


Eine weitere Möglichkeit ist die Briefwahl vor Ort:

  • Sie beantragen die Briefwahl direkt im Wahlamt.
  • Sie füllen die Unterlagen vor Ort aus.
  • und geben den Wahlbrief sofort ab.
     

Die Briefwahl vor Ort zur Landtagswahl 2027 ermöglicht es Wahlberechtigten, direkt im Wahlamt zu wählen.


Dabei beantragen Sie die Briefwahlunterlagen und erhalten diese im Wahlamt. Mit dem Wahlschein können Sie Ihre Stimme unmittelbar vor Ort abgeben.


Diese Form der Stimmabgabe wird auch als „Direktwahl“ bezeichnet.
 

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.


Dazu muss am Wahltag der Wahlschein vorgelegt werden. Nach Prüfung durch den Wahlvorstand wird ein Stimmzettel ausgehändigt, der im Wahlraum ausgefüllt und ohne Umschlag in die Wahlurne eingeworfen wird.


Können Sie den Wahlschein nicht im Wahlraum vorweisen, ist eine Stimmabgabe nicht möglich. Soweit Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt in Verbindung.

FAQ zur Briefwahl Häufig gestellte Fragen für Wählerinnen und Wähler - nach der Landtagswahl 2027

Die Auszählung der Briefwahlstimmen zur Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen beginnt – ebenso wie die Auszählung der Urnenwahl – erst nach Ende der Wahlzeit am Wahlabend ab 18:00 Uhr.


Die Auszählung erfolgt durch die Wahlvorstände öffentlich und im Mehr-Augen-Prinzip. Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei der Urnenwahl.


Der Ablauf ist wie folgt:

  • Die Wahlurne wird geöffnet.
  • Die verschlossenen Stimmzettelumschläge werden entnommen.
  • Die Umschläge werden geöffnet und die Stimmzettel entnommen.
  • Die Stimmen werden vom Wahlvorstand ausgezählt.

Bereits vor 18 Uhr wird die Auszählung vorbereitet:

  • Die hellroten Wahlbriefe werden geöffnet.
  • Der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag und der Wahlschein werden entnommen.
  • Der Wahlschein wird auf seine Gültigkeit und ordnungsgemäße Unterzeichnung geprüft.
  • Ist der Wahlschein korrekt, wird der verschlossene Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen
  • Ist der Wahlschein nicht korrekt, wird er nach Beschlussfassung durch den Wahlvorstand ausgesondert.


Auch das Briefwahlgeschäft kann im Rahmen der Wahlbeobachtung von interessierten Wahlberechtigten beobachtet werden.
 

Zunächst sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister verpflichtet, die eingehenden Wahlbriefe ungeöffnet zu sammeln und bis zum Wahltag sicher unter Verschluss zu halten.


Am Wahltag werden die verschlossenen Wahlbriefe an die Briefwahlvorstände übergeben. Diese prüfen zunächst, ob die Wahlbriefe ordnungsgemäß verschlossen sind. Die anschließende Öffnung erfolgt öffentlich und unter Kontrolle des Briefwahlvorstands.


Dabei gilt folgendes Verfahren:

  • Die Wahlbriefe werden einzeln geöffnet.
  • Wahlschein und verschlossener Stimmzettelumschlag werden entnommen.
  • Es wird geprüft, ob Beanstandungen vorliegen.


Beanstandete oder zurückgewiesene Wahlbriefe werden dokumentiert, begründet und gesondert behandelt. Diese Stimmen werden nicht gezählt.


Gültige Wahlbriefe werden in die Wahlurne des jeweiligen Wahlbezirks gelegt. Diese Urnen dürfen erst nach Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr geöffnet werden.


Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt anschließend gemeinsam mit der Urnenwahl öffentlich und im Mehr-Augen-Prinzip durch die Wahlvorstände. Über den gesamten Ablauf wird eine Niederschrift erstellt, die von allen Mitgliedern unterzeichnet wird.


Nach der Auszählung werden sämtliche Unterlagen versiegelt und zur Prüfung an die zuständige Wahlleitung übergeben. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Feststellung des amtlichen Endergebnisses überprüft; zudem besteht die Möglichkeit eines Wahlprüfungsverfahrens.


Wahlmanipulation und Wahlbetrug sind überdies strafbar gemäß §§ 107 ff. Strafgesetzbuch.
 

Informationen zu den Wahlergebnissen vergangener Wahlen sowie zum Anteil der Briefwählenden finden Sie unter folgendem Link: https://www.wahlergebnisse.nrw


Auch die Ergebnisse der Landtagswahl 2027 in Nordrhein-Westfalen, einschließlich des Anteils der Briefwählenden, werden dort nach der Wahl veröffentlicht. Die Daten stehen zudem als CSV-Dateien zum Download zur Verfügung.