Bestellung
Um behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) zu werden, bedarf es einer förmlichen Organisationsverfügung, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt zu geben ist. Der Verantwortliche veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese Daten der Aufsichtsbehörde mit.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
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Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: