SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Minister Reul zum Gesetz

Herbert Reul - Porträt-Foto von der Seite

Warum braucht Nordrhein-Westfalen jetzt ein Versammlungsgesetz?

Bisher galt das Versammlungsgesetz des Bundes von 1953. Das ist in die Jahre gekommen. 2006 erhielten die Länder die Kompetenz, eigene Versammlungsgesetze zu erlassen. Es ist an der Zeit, dass wir davon auch in Nordrhein-Westfalen Gebrauch machen. Denn wir brauchen ein umfassendes, modernes und rechtssicheres Versammlungsgesetz. Ein zeitgerechtes Versammlungsgesetz  ist in unserem Koalitionsvertrag vereinbart.

Welche Bedeutung hat das Versammlungsrecht für Sie?

Die  Versammlungsfreiheit ist ein elementarer Baustein der Demokratie. Das funktioniert aber nur friedlich und ohne Waffen. So sieht es Artikel 8 unseres Grundgesetzes ausdrücklich vor. Friedlichkeit ist die unabdingbare Voraussetzung, um die Freiheit der Demonstranten zu sichern. Das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht geben uns dabei vor, dass der Staat niemals Versammlungen nach „gut“ oder „schlecht“, „nützlich“ oder „schädlich“ kategorisieren darf.

 

Welche Bedeutung hat der Gesetzentwurf für die Polizei?

Artikel 8 unseres Grundgesetzes eröffnet die Nutzung öffentlicher Räume ohne Genehmigung und ohne Erlaubnis. Selbst bei fehlender Anzeige darf eine Versammlung unter freiem Himmel nicht verboten oder aufgelöst werden. Aber das heißt zugleich: Versammlungen führen oft zu einer Behinderung Dritter. Und sie werfen für die Polizei erhebliche Arbeitslasten auf. Es ist ihre ehrenwerte Aufgabe, friedliche Versammlungen zu schützen. Und sie bewältigt diese Aufgabe tagtäglich und sehr gut. Aber gerade deshalb ist Rechtssicherheit auch für sie so wichtig.

Die meisten Demonstrationen laufen doch friedlich ab.

Ja, die große Mehrheit der Demonstrationen läuft problemlos und nach den Regeln ab. Es gibt aber auch Demonstrationen, bei denen wir abstruse Situationen erleben. Vor manchen Demos finden zum Beispiel sogenannte Blockade-Trainings statt. Ein Training, bei dem man übt, Polizeiketten zu durchbrechen und andere Demonstranten beim Ausüben ihres Demonstrationsrechts zu stören. Und dieses Störungstraining wird dann sogar von der Polizei geschützt. Da ist für mich die Grenze des Zumutbaren erreicht. Für mich haben die Leute in dieser Situation ihr Recht, sich zu versammeln, verwirkt. Ein anderes eindringliches Beispiel: Die Demonstrationen von Rechtsextremisten in Dortmund-Dorstfeld und -Marten im September 2018. Circa 100 Neonazis marschieren im Gleichschritt und skandieren rechte Parolen. Als wären wir wieder im Jahre 1933.