Rechtsgrundlagen von Wappen, -flagge und -farben
Rechtsgrundlagen Online
- Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953 (SGV. NRW. 113)
Das Gesetz regelt die Gestaltung des Landeswappens, der Landesflagge und der Dienstflagge der Landesbehörden und ermächtigt das Innenministerium zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.
- Gesetz über das öffentliche Flaggen vom 10. März 1953 (SGV. NRW. 113)
Das Gesetz verpflichtet die Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts zur Beflaggung auf Weisung durch das Innenministerium und ermächtigt zum Erlass einer Rechtsverordnung zu den regelmäßigen Beflaggungstagen.
Die Verordnung beinhaltet nähere Ausführungen zur Gestaltung des Landeswappens, der Dienstsiegel und Amtsschilder sowie Bestimmungen zur Wappen- und Siegelführung.
- Beflaggungsverordnung vom 29. November 1984 (SGV. NRW. 113)
Die Rechtsverordnung bestimmt die regelmäßigen Beflaggungstage.
- Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen vom 21. August 2003 - 11/17-61.11 - (SMBl. NRW. 1133)
Der Runderlass des Innenministeriums beinhaltet die Verfahrensgrundsätze für die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
Gesetzestexte zum Herunterladen
- Auszug aus der Landesverfassung vom 28. Juni 1950, PDF-Format 4,3 KB (SGV. NRW. 100)
Artikel 1 Abs. 2 LV NRW beinhaltet die Ermächtigung zu gesetzlichen Regelungen der Landesfarben und des Landeswappens.
- Auszug aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 2. Januar 1975 (OWiG), PDF-Format 4,3 KB
§ 124 OWiG regelt, dass die unbefugte Nutzung von Wappen und Dienstflagge mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch, PDF-Format 4,5 KB
Die dargestellten Vorschriften befassen sich mit der Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§90 a) und der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§ 104).
- Auszug aus der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 13. Mai 1980 (OBG), PDF-Format 6,3 KB
Die dargestellten Vorschriften beinhalten die Zuständigkeitsregelungen nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG).
Die dargestellten Vorschriften beinhalten die Zuständigkeitsregelungen für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
- Runderlass zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen vom 21. Juli 2011 , PDF-Format, 22.53 KB
Der Runderlass regelt das Setzen der Europaflagge neben Bundes- und Landesflagge an allen Beflaggungstagen. Zuvor bedurfte es hierzu einer besonderen Anordnung.
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